Hilfsnavigation

EE_Titel_Kreishaus Graphik

Volltextsuche

Sprache

Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG

Wer kann Förderung beantragen?

  • mit dem BAföG werden grundsätzlich Erstausbildungen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert

  • förderfähig sind schulische Berufsausbildungen in der Regel ohne Ausbildungsvergütung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schulausbildungen ab Klasse 10

Höhe der Bundesausbildungsförderung

  • die Höhe des Förderungsanspruches wird berechnet unter Berücksichtigung von aktuellem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern des Antragstellers

  • maßgebend ist das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes

  • der ermittelte Förderungsanspruch wird als Zuschuss gewährt

Wie kann die Bundesausbildungsförderung beantragt werden?

Die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Frau Zwiersch         Buchstaben A - L          Tel.: 03535/46-3541

Herr Conrad            Buchstaben M - Z          Tel.: 03535/46-3551

© 2024, Landkreis Elbe-Elster