Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe im Überblick
Handlungsanweisung zur Umsetzung der Leistungen
Bildungspaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket genannt) sind Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung und Sozialhilfe hilfe-bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf zustehen.
Anspruchsberechtigte sind Empfänger von:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz BKGG)
Was ist im Bildungspaket enthalten?
- Mittagessen in Kita, Schulen und Hort
- Kultur, Sport und Freizeit
- Ausflüge der Kita und Schulen
- Lernförderung
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
Wer bekommt die Leistungen?
Grundsätzlich Kinder in Kita oder Hort sowie Schüler an allgemein-bildenden Schulen oder Förderschulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Schüler an Berufsschulen ohne Ausbildungs-vergütung. Im Bereich Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchs-berechtigt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
beim Sozialamt des Landkreises für
- Sozialhilfeempfänger
- Wohngeldempfänger
- Kinderzuschlagempfänger
- Leistungen nach AsylbLG
beim Jobcenter des Landkreises
- Bürgergeldempfänger
Vordrucke:
Mittagsverpflegung und Schulbedarf
Formblatt für die Schule zum Antrag auf Lernförderung