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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe im Überblick

Handlungsanweisung zur Umsetzung der Leistungen

Protokollnotiz 1/2024 zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bildungspaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket genannt) sind Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung und Sozialhilfe hilfe-bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf zustehen.

Anspruchsberechtigte sind Empfänger von:

  • Bürgergeld

  • Sozialhilfe

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Wohngeld

  • Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz BKGG)

Was ist im Bildungspaket enthalten?

  • Mittagessen in Kita, Schulen und Hort

  • Kultur, Sport und Freizeit

  • Ausflüge der Kita und Schulen

  • Lernförderung

  • Schulbedarf

  • Schülerbeförderung

Wer bekommt die Leistungen?

Grundsätzlich Kinder in Kita oder Hort sowie Schüler an allgemein-bildenden Schulen oder Förderschulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Schüler an Berufsschulen ohne Ausbildungs-vergütung. Im Bereich Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchs-berechtigt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

beim Sozialamt des Landkreises für

  • Sozialhilfeempfänger

  • Wohngeldempfänger

  • Kinderzuschlagempfänger

  • Leistungen nach AsylbLG

beim Jobcenter des Landkreises

  • Bürgergeldempfänger

Vordrucke:

Mittagsverpflegung und Schulbedarf

eintägige Ausflüge

mehrtägige Fahrten

Lernförderung

Formblatt für die Schule zum Antrag auf Lernförderung

soziale und kulturelle Teilhabe

Globalantrag

Schülerbeförderung

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