Sozialamt Betreuungsbehörde
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- berät und informiert in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten
- unterstützt Betreute, Betreuer bzw. Bevollmächtigte
- prüft die Betreuungsnotwendigkeit
- vermittelt in geeignete Hilfen
- gibt Unterstützung zur Vermeidung von Betreuungen
- ist behilflich beim Erstellen von Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- erteilt die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Mitarbeiter:
- Frau Unger Tel.: 03535/46-3513
- Frau Schwedler Tel.: 03535/46-3138
- Frau Zimmermann Tel.: 03535/46-3573
Die Betreuungsbehörde hat keine geregelten Sprechzeiten. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin.
Hier können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
Selbstständige Berufsbetreuer gesucht
Die Betreuungsbehörde beim Landkreis Elbe-Elster sucht Menschen mit Mut zur Selbstständigkeit als Berufsbetreuer (m/w/d).
Kann ein volljähriger Mensch auf Grund einer Krankheit oder einer Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht allein regeln, stellt ihm das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer zur Seite.
Gesucht werden dafür Personen, die sozial engagiert sind, Interesse am Umgang mit Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung oder psychischen Erkrankung haben und über die entsprechende Sachkunde nach § 3 Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) verfügen.
Die erforderliche Sachkunde gilt bei Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt und bei Bewerbern mit einem abgeschlossen Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit als nachgewiesen (§7 Abs. 6 BtRegV).
Interessenten für diese anspruchsvolle Tätigkeit richten ihre Bewerbung an den Landkreis Elbe-Elster, Betreuungsbehörde, Grochwitzer Straße 20, in 04916 Herzberg/ Elster.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde zur Verfügung.




