Schulentwicklungsplanung in Elbe-Elster
Die Schulentwicklungsplanung ist die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot. In der Schulentwicklungsplanung wird der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf ausgewiesen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) wahr.
Der Schulentwicklungsplan soll für einen Zeitraum von fünf Jahren (Planungszeitraum) aufgestellt und beschlossen werden. 2022 wurde der Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2022/23 bis 2026/27 erarbeitet und am 04. Juli 2022 durch den Kreistag beschlossen.
Schulentwicklungsplan 2022/23 - 2026/27
Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Region Elbe-Elsteraue
Eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans wird gemäß § 102 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz insbesondere dann notwendig, wenn sich wesentliche Planungsgrundlagen innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit der genehmigten Schulentwicklungsplanung verändern. Aufgrund des mit dem Ausbau des Bundeswehrstandortes Schönewalde/Holzdorf einhergehenden, prognostizierten Bevölkerungszuwachses vor allem im Nord-Westen des Elbe-Elster-Kreises ergibt sich die Notwendigkeit, die derzeit gültige Schulentwicklungsplanung für die Region Elbe-Elsteraue fortzuschreiben, die die Städte Herzberg (Elster) und Schönewalde sowie das Amt Schlieben umfasst.
Teilfortschreibung Region Elbe-Elsteraue bis zum Schuljahr 2029/30




