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20.10.2020

Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung

Neue Obergrenzen für private Feierlichkeiten / Insgesamt 157 positiv getestete Fälle seit Ausbruch im März/109 genesene Personen/7-Tage-Inzidenz bei 32,4
coronavirus

coronavirus

Die Zahl der Corona-Infektionen stieg auch im Landkreis Elbe-Elster zum Vortag um 3 Personen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldete am 20. Oktober 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:



positiv Getestete: 157

genesene Personen: 109
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 32,4
Verstorben: drei Personen

Der Grenzwert von 35 der 7-Tage-Inzidenz wurde gestern überschritten. Mit Bekanntmachung dieses Wertes auf der Webseite der Kreisverwaltung bereits am gestrigen Montag, treten nach der neuen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 11. Oktober 2020, zusätzliche Restriktionen im gesamten Landkreis in Kraft.

Am heutigen 20. Oktober liegt der 7-Tage-Inzidenzwert wieder unterhalb des Wertes 35 bei 32,4. Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz durchaus Schwankungen unterliegen kann, hält die Kreisverwaltung bis auf weiteres an der in Kraft gesetzten Maskenpflicht fest.

Für sämtliche Gebäude der Kreisverwaltung:
1. Ab sofort gilt, dass in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Dies gilt bis auf Widerruf auch auf den Fluren und in den öffentlich zugänglichen Räumen wie Teeküchen, Toiletten, Kantine usw...

2. Die Ämter sind angehalten, sofern erforderlich, weitere Schutzmaßnahmen wie z. B. das Anbringen eines Spuck- und Spritz-Schutz zu ergreifen.

3. Persönliche Beratungen/Gespräche und Dienstreisen sind auf das absolute Minimum zu reduzieren.

Neue Obergrenzen für private Feierlichkeiten
Die ab Montag geltende Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung legt fest, dass in einem Landkreis, der innerhalb der letzten sieben Tage die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschreitet, private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden untersagt sind.
Anzeigepflicht: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen müssen Veranstalter von privaten Feierlichkeiten diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht ab sechs Teilnehmern außerhalb des eigenen Hausstandes.

Generelle Ausweitung der Maskenpflicht
Da im Landkreis Elbe-Elster der 7-Tage-Inzidenz Wert derzeit bei 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner liegt, werden zudem die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie in der Umgangsverordnung vorgesehen, ausgeweitet. Ab dieser Inzidenzzahl haben folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten, in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

7-Tage-Inzidenz dynamischer Wert
Die 7-Tages-Inzidenz ist ein dynamischer Wert und gibt Aufschluss darüber, wie sich das Infektionsgeschehen bezogen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen entwickelt hat. In Abhängigkeit von der Anzahl der Neuinfektionen können sich von Tag zu Tag mehr oder weniger starke Veränderungen des Wertes ergeben. Die Kreisverwaltung wird den tagesaktuellen Wert jeweils auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Der starke Anstieg des Wertes in den vergangenen sieben Tagen ist im Landkreis Elbe-Elster maßgeblich auf private Zusammenkünfte wie Familienfeiern oder auch auf Reiserückkehrer zurückzuführen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster bittet alle Bewohner darum, besonnen zu reagieren. Wer grippeähnliche Symptome feststellt, wird gebeten, zunächst den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Kontakt


Frau Bianca Tilch

Amt für Strukturentwicklung und Kultur
SB Wirtschaftsförderung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-1297
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.rwfg-ee.de
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