13.06.2025
Drei Klinikstandorte erhalten? Kreisverwaltung hält Beschlussvorschlag zum Kreistag für untragbar
Nachhaltige Lösungen gefragt: Ein zentrales Krankenhaus bleibt die wirtschaftlich und medizinisch tragfähige Lösung
I n der kommenden Kreistagssitzung am 16. Juni 2025 wird unter anderem die Beschlussvorlage BV-236/2025 der Fraktion Freie Wähler und weiterer Abgeordneter zur „Zukunftssicheren Entwicklung der drei Klinikstandorte statt 3+1 Modell“ diskutiert. Die Kreisverwaltung hat die Vorlage bereits geprüft und erhebliche Zweifel an ihrer Umsetzbarkeit geäußert.
In ihrer Stellungnahme heißt es: Die Beschlussvorlage widerspricht dem Kreistagsbeschluss vom 7. April 2025 (BV-213/2025), der den Planungsprozess für ein zentrales Klinikneubauprojekt und die Entwicklung der drei Krankenhausstandorte zu Gesundheitszentren fortsetzt. Eine Umsetzung der BV-236/2025 würde eine förmliche Aufhebung dieses Beschlusses erfordern – eine Maßnahme, die nur für die Zukunft wirksam wäre, da bereits erste Schritte zur Umsetzung erfolgt sind.
Fehlende Fördermittel und wirtschaftliche Risiken
Ein zentrales Problem der BV-236/2025 ist die Finanzierung. Die vorgeschlagene Weiterentwicklung aller drei Krankenhausstandorte wäre nicht durch Mittel aus dem Transformationsfonds förderfähig. Dieser Fonds unterstützt Projekte zur Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, zur Bildung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und zur Schaffung integrierter Notfallstrukturen – nicht jedoch den Erhalt und Ausbau aller bestehenden Standorte.
Zudem ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines solchen Modells fraglich. Die Struktur der drei Krankenhausstandorte entstand in den 1990er Jahren unter anderen demografischen und technologischen Bedingungen. Heute stehen die Standorte im Wettbewerb mit größeren Krankenhäusern in Riesa, Senftenberg und Torgau. Der Personalbedarf für drei vollstationäre Einrichtungen wäre deutlich höher als für eine zentrale Klinik, was zu dauerhafter Unwirtschaftlichkeit und höheren Folgekosten führen würde.
Erreichbarkeit und gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Befürchtung, dass ein zentrales Krankenhaus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit erreichbar wäre, ist laut Kreisverwaltung unbegründet. Aus dem größten Teil des Kreisgebietes wäre ein solches Krankenhaus innerhalb von 30 Minuten erreichbar, wie die Analyse der stationären medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster zeigt.
Zudem trat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 12. Dezember 2024 in Kraft. Dieses Gesetz beeinflusst die Krankenhauslandschaft bundesweit maßgeblich und bietet eine klare rechtliche Grundlage für die zukünftige stationäre medizinische Versorgung.
Fazit
Die Kreisverwaltung schlussfolgert, dass die Umsetzung der BV-236/2025 weder finanziell noch strukturell realisierbar ist. Die bereits eingeleiteten Planungen für einen zentralen Klinikneubau und die Weiterentwicklung der bestehenden Standorte zu Gesundheitszentren sind der wirtschaftlich und medizinisch tragfähigere Weg für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster. Landrat Christian Jaschinski warnt darüber hinaus: „Sollten die Mitglieder des Kreistages dieser Beschlussvorlage mehrheitlich zustimmen, wäre der Weg und die Chance für eine zukunftsfeste, stationäre medizinische Versorgung verbaut. Stattdessen würde unser Klinikum aufgrund der Strukturvoraussetzungen in absehbarer Zeit medizinische Leistungen durch die Krankenhausreform dauerhaft verlieren. Die wirtschaftliche Situation der Elbe-Elster Klinikum GmbH würde sich deutlich verschlechtern. Damit verbunden wären erhebliche Liquiditätszuschüsse durch den Landkreis, die letztendlich über die Kreisumlage durch die Kommunen finanziert werden müssten. Für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises wäre die stationäre Versorgung mittel- bis langfristig nicht mehr in den drei Häusern aufrecht zu erhalten.“