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30.01.2025

Bundestagswahl 2025: Kreiswahlausschuss bestätigt Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis 65

Zulassung der Kreiswahlvorschläge in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz in öffentlicher Sitzung in Herzberg
Mitglieder des Kreis-Wahlausschusses und Vertrauenspersonen der zur Wahl stehenden Parteien.

Mitglieder des Kreis-Wahlausschusses und Vertrauenspersonen der zur Wahl stehenden Parteien.
© Pressestelle Kreisverwaltung/Tilo Wanka

Am 24. Januar 2025 tagte der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz in Herzberg (Elster). Unter der Leitung von Kreiswahlleiterin Susann Kirst beschloss der Ausschuss einstimmig die Zulassung aller frist- und formgerecht eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl 2025 und übermittelte sie elektronisch an die Bundeswahlleiterin und den Landeswahlleiter.
Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten erscheint im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster und in den Internetauftritten der Landkreise.

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gingen für den Wahlkreis 65 folgende Kreiswahlvorschläge ein: Hannes Walter (SPD), Birgit Bessin (AfD), Knut Abraham (CDU), Johannes Sven Hänig (FDP), Jenifer Howel (Grüne/B90), Dr. Klaus-Günter Karich (Die Linke) und Sandra Raddatz (FREIE WÄHLER). Alle diese Kreiswahlvorschläge, die von Parteien eingereicht sind, wurden zugelassen. 
Die Zulassung erfolgte aufgrund der ab der Bundestagswahl 2025 geltenden Wahlrechtsänderung unter der Bedingung, dass auch die von den jeweiligen Parteien eingereichte Landesliste für das Land Brandenburg zugelassen wird. Grund hierfür ist das nunmehr geltende Prinzip der Zweitstimmendeckung. Danach gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz als Direktkandidat dann, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen für die betreffende Landesliste gedeckt ist.
Am selben Tag entschied der Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten. Beschwerden zu den Ergebnissen können bis zum 27. Tag vor der Wahl, dem 27. Januar 2025, beim Landes- oder Bundeswahlausschuss eingereicht werden. Diese Gremien entscheiden bis zum 30. Januar 2025 über eingehende Beschwerden.
Wahlberechtigte können bei der Bundestagswahl im Wahlkreis ihre bevorzugte Bewerberin oder ihren bevorzugten Bewerber mit der Erststimme wählen. Die Zweitstimme, mit der die Landesliste gewählt wird, bestimmt die Sitzverteilung der Parteien im Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden sich unter http://www.lkee.de/Wahlen und http://www.osl-online.de/bundestagswahl. Für die Informationen zum Wahlsystem, zum Ablauf der Wahl selbst und weitergehende Detailfragen steht zudem das Internetangebot der Bundeswahlleiterin und des Landeswahlleiters zur Verfügung. Die Bundeswahlleiterin informiert zusätzlich auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl.

Kontakt


Landrat

Christian Jaschinski
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-0
Fax: 03535 46 2662
E-Mail: landrat@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.lkee.de
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Jacqueline Heinrich

Sekretärin des Landrates
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-0
Fax: 03535 46-2662
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