Zulassungsstelle Kfz
Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt
AKTUELLES
Zulassungsstelle Finsterwalde ab 24. Januar wieder offen
Herzlich willkommen im Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster. Zu unseren Hauptaufgaben gehören die KFZ-Zulassung, Führerscheinangelegenheiten, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten und natürlich auch die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster.
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen ONLINE reservieren!
Auch für eine Wunschkennzeichen-Reservierung benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter eID, Lesegerät/Smartphone und die AusweisAPP!!!!
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Hier können Sie ONLINE Ihren Punktestand in Flensburg abfragen
Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Zulassung/Umschreibung Kfz
Außerbetriebsetzung von Kfz
Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten
Kontaktdaten
Vordruck Kaufvertrag KFZ - Link zum ADAC
Antrag auf Steuervergünstigung§10 Abs. 1 KraftStG und Erklärung zum Antrag § 10 Abs. 1 KraftStG
Verlust von Dokumenten oder Kennzeichenschilder
Kennzeichenschilder ohne Trennstrich und Fahrzeugpapiere mit Trennstrich
Anträge auf Steuerbefreiung etc. (Link zum Zoll - Bereich: Verkehrssteuern-Thema: Kraftfahrzeugsteuer)
Die Umschreibung bzw. Zulassung eines Fahrzeuges, welches der KFZ-Steuer unterliegt, ist nur möglich, sofern hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck Nr. 032021, Version 01/14) erteilt ist. Insbesondere sind Anträge auf Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiung schriftlich mit dem Antrag auf Umschreibung bzw. Zulassung einzureichen.
Führerscheinangelegenheiten
Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
Merkzettel Begleitendes Fahren ab 17
Umtausch einer Fahrerlaubnis(FE aus dem Ausland, Dienst-FE, BRD-FE, DDR-FE)
Verlängerung der C und D Fahrerlaubnisklassen
Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte - digitales EG-Kontrollgerät
Mehrfachtäter/ Entzug / Versagung Fahrerlaubnis
Info zum Moped mit 15 Jahren (AM15)
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Baumaßnahmen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Personenverkehr
Bootszulassungen
"Die Allgemeinverfügung vom 6. November 2013 zur Bestimmung des Fahrwegs gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), gültig ab 1. Januar 2014 ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 1/2014, Seite 5 bis 8 veröffentlicht."