Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache



A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle
 

Führerschein - Ersterteilung / Erweiterung

Zuständige Behörde:

Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda

Telefon:  035341 97-76 22
Fax:  035341 97-7612
E-Mail:  stva@lkee.de

Ins Adressbuch exportieren

Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

Allgemeines:

Der Antrag auf Erteilung/ Erweiterung der Fahrerlaubnis kann beim Straßenverkehrsamt Bad Liebenwerda oder in dem für Sie zuständigem Einwohnermeldeamt stellen.

Der Antrag zum begleitetem Fahren mit 17 Jahren ist beim Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda persönlich zu stellen.

Schlüsselzahl 197 - Information über Fahrschule einholen

Mit der Verordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe auf die so genannte Automatikbeschränkung einer Fahrerlaubnis der Klasse B zu verzichten bzw. diese Beschränkung aufzuheben, wenn in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule der Nachweis (Schaltnachweis) erbracht wurde, dass der Bewerber oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist.

Damit soll der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und mit hochautomatisierten Fahrfunktionen in der Fahrschule gefördert werden.

Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B erfolgt durch die Schlüsselzahl 197 in der die Klasse B betreffenden Zeile des Führerscheins bzw. der Fahrberechtigung (VNF, Prüfungsbescheinigung BF17).


Unterlagen

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und zwar sind erforderlich für die

Ab sofort kann eine Antragsbearbeitung nur unter Vorlage des Nachweise der Schulung in Erster Hilfe erfolgen. Gilt auch bei jeder Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis!

Klassen A, A1, B, BE, AM, L, S und T: 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht 
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) 
  • Nachweis "Schulung in Erster Hilfe" ("Oline-Erste-Hilfe-Kurse" werden NICHT anerkannt!!!!)
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei fremder Fahrschule , Nachweis über Lehr- oder Ausbildungsvertrag ggf. Arbeitsvertrag)

für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
  • ein aktuelles Lichtbild (35x45mm) 
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung 
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung 
  • Nachweis "Schulung in Erster Hilfe"  ("Oline-Erste-Hilfe-Kurse" werden NICHT anerkannt!!!!)
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei fremder Fahrschule , Nachweis über Lehr- oder Ausbildungsvertrag ggf. Arbeitsvertrag)

Die Gebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis belaufen sich in der Regel auf:

 

Ersterteilung

44,70 €

Erweiterung der vorh. Fahrerlaubnisklassen

43,90 €

Begl. Fahren an 17

44,70 €

Direktversandt über die Bundesdruckerei 5,00 €

Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt

Montag 08.00-12.00 Uhr
Diestag

08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag

08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag 08.00-12.00 Uhr
   
   
   

 

© 2024, Landkreis Elbe-Elster