Brandschutz (vorbeugender)
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner
SGL Brand und Katastrophenschutz
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-4426
Fax: 03535 46-4448
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de
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An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-4426
Fax: 03535 46-4448
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de
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Mitarbeiter Brandschutzdienststelle
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Fax: 03535 46-4448
Telefon: 03535 46-4505
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de
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An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Fax: 03535 46-4448
Telefon: 03535 46-4505
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de
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Brandschutzdienststelle
Brandschutzdienststelle
Wer das Wort "Brandschutz" hört, denkt zunächst erst einmal an die Feuerwehr. Die Aufgaben im Brandschutz sind wesentlich vielfältiger. Brandschutz bedeutet Gefahren durch Brände abzuwehren, aber auch Hilfe bei Unglücksfällen und anderen Notständen zu leisten. Im Rahmen des "vorbeugenden" Brandschutzes wird, z.B. bei Baumaßnahmen, Vorsorge getroffen, dass schädigende Ereignisse erst gar nicht eintreten können.
Aufgaben
Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren/BimSch-Verfahren
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Erstellung Stellungnahmen in brandschutztechnischer Sicht insbesondere zu baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung gem. BbgBO
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Erstellung von Stellungnahmen zu Bauten gemäß Industriebau-Richtlinie
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Ermittlung und Festlegung des Bedarfes an Löschwasser, Sonderlöschmitteln sowie der Löschwasserrückhaltung (kontaminiertes Löschwasser)
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Beteiligung an Bauabnahmen der unteren Bauaufsichtsbehörde/Landesumweltamt
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Bearbeitung von Widersprüchen Beratung von Planern und Bauherren in brandschutztechnischer Hinsicht Beratung zur Errichtung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen
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sowie die Installation von Feuerwehrschlüsselkästen/Rohrdepots
Durchführung der Brandschau in Betrieben/Einrichtungen gem. Brandschauverordnung
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Überprüfung der Zugänglichkeit der Grundstücke und Gebäude für die Feuerwehr
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Überprüfung der Sicherstellung des Löschwasserbedarfes (Grund- und Objektschutz)
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Kontrolle der Sicherheit der Flucht- und Rettungswege (Anordnung und Ausbildung)
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Überwachung der Einhaltung von Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften der haustechnischen Anlagen mit Sicherheitsaufgaben wie z.B. Blitzschutzanlagen, Elektrotechnische Anlagen, Lüftungsanlagen, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen und Wärmeabzugsanlagen usw.
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Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Bestuhlungsplänen als auch betriebliche Regelungen zum Brandschutz (z.B. Brandschutzordnung)
BMA Anschlussbedingungen
- Die aktuell geltenden Anschlussbedingungen für BMA finden sie auf der Internetseite der Leitstelle Lausitz.
Unter Dokumente / Feuerwehr / Brandmeldeanlagen
https://www.leitstelle-lausitz.de/dokumente
- Einen Antrag für eine Feuerwehrschließung im
Landkreis Elbe-Elster können sie hier herunterladen.
Antrag LKEE FF Schließung B (2.3 MB)
Operativ-taktisches Studium
Feuerwehrplan
Muster Feuerwehrplan BSD LKEE (1.4 MB)