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11.05.2021

Bekanntgabe nach dem Infektionsgesetz (IfSG)  und der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)

Maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz von 165 an jeweils fünf aufeinander folgenden Werktagen in Elbe-Elster unterschritten
coronavirus

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Die durch das Robert Koch-Institut auf https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) betrug im Landkreis Elbe-Elster am Mittwoch, 5. Mai 2021 151,2, am Donnerstag, 6. Mai 2021, 145,3. am Freitag, 7. Mai 2021 146,3, am Sonnabend, 8. Mai 2021 141,4, am Montag, 10. Mai 2021 143,4 und am Dienstag, 11. Mai 2021 139,5.
Damit ist die für die Durchführung von Präsenzunterricht an Schulen und den Betrieb von Kinderta-gesstätten maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz von 165 am 10. Mai 2021 und die für die Öffnung von Ladengeschäften maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz von 150 am 11. Mai 2021 an jeweils fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten worden.

Damit gelten nunmehr folgende besondere Schutzmaßnahmen im Landkreis Elbe-Elster (Gesamter Wortlaut der Bekanntmachung):

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