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31.03.2026

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster

Schutz und Überwachungszonen bleiben bestehen – Aufhebung frühestens Mitte April möglich


Nachdem am 9. März 2026 erstmals im Elbe-Elster-Kreis Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand amtlich festgestellt wurde, musste um den Ausbruchsbestand eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet werden. In diesen Zonen wurden mit der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza (Geflügelpest) vom 9. März 2026 verschiedene Maßnahmen angeordnet. Dies betraf z. B. die Stallpflicht, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, Gesundheitskontrollen und Kontrollen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes in allen Geflügelhaltungen in der Schutzzone und bei 10 % der Geflügelhaltungen in der Überwachungszone.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung kann frühestens am 16. April 2026 aufgehoben werden, wenn keine weiteren Geflügelpestfälle in Nutzgeflügel- oder Geflügel-Hobbyhaltungen im Landkreis Elbe-Elster auftreten.
Wir bitten jeden Geflügelhalter, sich selbstständig über den aktuellen Stand der Geflügelpestbekämpfung, auf unserer Internetseite, in den Sozialen Medien, durch ortsübliche Bekanntmachungen, per E-Mail (veterinaeramt@lkee.de) oder telefonisch über unsere Bürgerhotline (03535 – 46 4004) zu informieren.

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft bedankt sich bei allen kontrollierten Geflügelhaltern in der Schutz- und Überwachungszone, für die freundliche und gelungene Zusammenarbeit.
© 2026, Landkreis Elbe-Elster