Zulassung eines Neufahrzeuges
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag und SEPA-Mandat
- Zulassungsbescheinigung II (evtl. COC-Papier, Datenbestätigung)
- Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung ggf. Vollmacht
aus dem Ausland - zusätzlich:
- Zollquittung oder Zollurkunde, außer bei Erwerb innerhalb der EG
- sollte kein Kfz-Brief ausgestellt sein, Vollgutachten einer Prüfstelle bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Gebühren:
Zulassungsgebühr |
27,00 € |
evtl. zzgl. Wunschkennzeichen |
10,20 € |
evtl. zzgl. ungetyptes Fahrzeug (Technik nicht vorhanden) |
15,30 € |
zzgl. Kennzeichenschilder |
Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag und SEPA-Mandat
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen Registerauszug, Gewerbeanmeldung ggf. Vollmacht
- Hauptuntersuchungsprotokoll (HU) , ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- zusätzlich Kennzeichen, wenn Fahrzeug bisher außerhalb des Kreises zugelassen
aus dem Ausland - zusätzlich:
- Zollrechtliche Einfuhrgenehmigung, außer bei EG-Staaten
- Vollgutachten einer Prüfstelle oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- ausländische Fahrzeugpapiere ggf. Kennzeichen des Landes, in dem das Fahrzeug zuletzt angemeldet war
Gebühren:
Zulassungsgebühr |
16,40 € |
evtl. zzgl. Wunschkennzeichen |
10,20 € |
evtl. zzgl. ungetyptes Fahrzeug (Technik nicht vorhanden) |
15,30 € |
zzgl. der Kennzeichenschilder |