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Verwaltungsgebaeude des Landkreis Elbe-Elster in der riesaer Strasse in Bad Liebenwerda. 06.04.2017, Landkreis Elbe-Elster, **Foto: Andreas Franke**

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Mehrfachtäter / Fahrerlaubnis auf Probe / Neuerteilung / Fahrerlaubnis auf Probe und Mehrfachtäter-Punktesystem

Das Straßenverkehrsgesetz sieht im Rahmen des Führerscheins auf Probe sowie für das Mehrfachtäter - Punktesystem verschiedene kostenpflichtige Maßnahmen - einschließlich den Entzug - der Fahrerlaubnis vor.

Fahrerlaubnis auf Probe

Aufbauseminar

Ein Aufbauseminar wird bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen angeordnet. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Verwarnung

Begehen Fahrerlaubnisinhaber, innerhalb der Probezeit, nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, werden Sie schriftlich verwarnt.

Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe:

Die Fahrerlaubnis auf Probe wird entzogen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach der schriftlichen Verwarnung erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht.

Mehrfachtäter – Fahreignungsbewertungssystem

Erreicht oder überschreitet der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen bestimmten Punktestand, so hat die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen stufenweise zu ergreifen:

Ermahnung 4 – 5 Punkte

Verwarnung 6 – 7 Punkte

Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten

Punkteabbau

Bei 4 – 5 Punkten kann durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.


Nähere Auskünfte, insbesondere hinsichtlich einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.

Kontakt


Herr Stefan Wagenmann

Straßenverkehrsamt
Amtsleiter
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda

Frau Julia Dietrich

Sekretärin
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
E-Mail: stva@lkee.de oder Kontaktformular Telefon: 035341 97-7622

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Straßenverkehrsamt

Außenstelle KFZ-Zulassung
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6715
Fax: 03531 502-6720

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Dienstag

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geschlossen

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13:00-16:00 Uhr

Freitag
08:00-12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgeschaltet wird
Zulassungsvorgänge die eine erhebliche Bearbeitungszeit erfordern wie z.B. Gutachten oder Einzelgenehmigungen können zurückgestellt werden und außerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet werden.


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