Land(auf)Schwung - Projektantrag
Nach Bestätigung eines geplanten Förderprojektes durch die Regionale Partnerschaft wird der Projektträger aufgefordert, den Förderantrag beim Abwicklungspartner Landkreis Elbe-Elster einzureichen.
Antragsformular und Anlagen erhalten die Projektträger direkt vom Abwicklungspartner. Als zuständige Förderstelle prüft diese die Vollständigkeit der Förderanträge sowie nachvollziehbare Kosten. Danach wird ein Förderbescheid erstellt und dem Projektträger übermittelt.
Projektträger dürfen erst nach Vorlage des Förderbescheids mit der Umsetzung ihres Projektes starten. In vorheriger Abstimmung mit dem Abwicklungspartner besteht die Möglichkeit für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits während der Antragsbearbeitung.
Ihre Fragen zum Förderantrag richten Sie gern an die Förderstelle!