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Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa

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Gibt es eine Rechtsgrundlage, um in der Stadt- oder Gemeindevertretung darüber abzustimmen, ob und in welcher Anzahl Asylsuchende in einer Kommune untergebracht werden?

Nein. Die Städte und Gemeinden sind dafür nicht zuständig.

Asylsuchende unterzubringen ist Pflichtaufgabe der Landkreise. Auch der Landkreis Elbe-Elster kann deshalb nicht darüber entscheiden, ob er Asylsuchende unterbringt. Er ist dazu durch das Landesaufnahmegesetz verpflichtet. Der Landkreis kann nur festlegen, wie und wo er die Unterbringung organisiert.

Städte und Gemeinden wirken an der Unterbringung mit, indem sie Wohnraum bzw. geeignete Grundstücke zur Verfügung stellen. Ist geeigneter Wohnraum vorhanden, mietet der Landkreis in der Regel beim Eigentümer. Dabei werden Angemessenheitskriterien (Miethöhe und Wohnfläche) für Wohnraum im Landkreis Elbe-Elster angewandt. Politik des Landkreises ist es, die Kommunen und Menschen vor Ort miteinzubeziehen. Hierzu fanden bereits Einwohnerversammlungen und diverse Gespräche mit Anliegern statt.

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: Sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Antje Daniel

Sekretärin
Grochwitzer 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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