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Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa

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Müssen/dürfen Kinder von Asylsuchenden in die Kita und in die Schule gehen?

 

Asylsuchende haben für ihre Kinder im Krippen- oder Kindergartenalter einen Betreuungsanspruch.
In Deutschland müssen Kinder ab 6 Jahren in die Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für Kinder aus Asylfamilien.

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: Sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Antje Daniel

Sekretärin
Grochwitzer 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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