Müssen/dürfen Kinder von Asylsuchenden in die Kita und in die Schule gehen?
Asylsuchende haben für ihre Kinder im Krippen- oder Kindergartenalter einen Betreuungsanspruch.
In Deutschland müssen Kinder ab 6 Jahren in die Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für Kinder aus Asylfamilien.