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Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa

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Was sind syrische Kontingentflüchtlinge?

Mit syrischen Kontingentflüchtlingen bezeichnet man die Syrer, die aufgrund des Bürgerkriegs von der Bundesregierung gezielt nach Deutschland geholt werden. Ein Asylantrag muss nicht gestellt werden, aber ein Visum muss beantragt werden. Diese Kontingentflüchtlinge haben sofortigen Anspruch auf die Grundsicherung nach SGB II und haben keine Wartefrist hinsichtlich der Arbeitsaufnahme. 

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: Sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Antje Daniel

Sekretärin
Grochwitzer 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
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