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Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa

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Wer kann Asyl in Deutschland beantragen?
Welche Formen des Flüchtlingsschutzes gibt es?

Nach Art. 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asyl der Bundesrepublik Deutschland. Ein Anspruch auf Aufnahme als Flüchtling ergibt sich aber auch aus dem Völkerrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Asylsuchende eine begründete Furcht vor individueller Verfolgung aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe glaubhaft macht.

Darüber hinaus wird „subsidiärer Schutz“ gewährt, wenn dem Antragsteller in seinem Heimatland Folter, erniedrigende beziehungsweise unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe droht.

siehe auch: Asylverfahren >>

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: Sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Antje Daniel

Sekretärin
Grochwitzer 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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