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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - "Meister-BAföG"

Welche Aufgaben hat die Aufstiegsförderung?

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen
  • sie zu Existenzgründungen zu ermuntern
  • ist ein Förderungsinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen
  • die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeit-liche Anforderungen geknüpft

Wer wird gefördert?

  • Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- oder Industrie-meister/in, Techniker/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Hand-werksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstaus-bildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen

Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer/innen?

  • Bei Vollzeitlehrgängen erhalten die Teilnehmer/innen einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Unterhalts-beitrag zum Lebensunterhalt.
  • Die Höhe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen.
  • Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tat-sächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 Euro vorgesehen.
  • Die notwendigen Kosten der Anfertigung eines Prüfungsstückes oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

Wie lange wird Förderung geleistet?

  • Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate,
  • Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchst-dauer) gefördert
  • Dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden.

Wie kann die Landesausbildungsförderung beantragt werden?

  • Zeitnah zum Eintritt in den förderfähigen Bildungsgang.
  • Die Antragsformulare erhalten Sie beim Amt für Ausbildungs-förderung. Zur Fristwahrung kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden.
  • Anträge können auch online unter dem Link www.aufstiegs-bafög.de gestellt werden. Hier sind auch Hinweise und Hilfen beim Ausfüllen der Formulare zu finden.

Die/der für Sie zuständige Mitarbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.

Frau Zwiersch Buchstaben A - L Zimmer 326 Tel.: 03535/46-3541
Herr Conrad Buchstaben M  - Z Zimmer 327 Tel.: 03535/46-3551




Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3146
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Silvana Bader

Sozialamt
Sekretärin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126

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