Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache

Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende

Gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Über-nahme von Beförderungsleistungen bzw. Bezuschussung von Fahrt-kosten für Auszubildende erstattet das Sozialamt anteilig die Fahr-kosten der Auszubildenden.

Anspruchsberechtigt

  • Vollzeitschüler in den Bildungsgängen der Oberstufenzentren, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben
  • Auszubildende an Oberstufenzentren mit einem Berufsaus-bildungs- oder Arbeitsverhältnis, deren im Lehrvertrag benannte Ausbildungs- oder Arbeitsstätte im Landkreis Elbe-Elster liegt
  • Auszubildende in einem Bildungsgang nach § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3e BbgSchulG, die ihre Ausbildungsstätte in einem an den Land-kreis Elbe-Elster grenzenden Bundesland haben, die schulische Ausbildung am Oberstufenzentrum Elbe-Elster absolvieren, nach-weislich im benachbarten Bundesland nicht anspruchsberechtigt sind und im Landkreis Elbe-Elster ihren Wohnsitz haben.

Eigenanteil

Auszubildende mit eigenem Einkommen (BAföG, BAB oder Ausbildungsvergütung/ Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis) über 50,00 €, die entsprechend dieser Satzung einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten geltend machen, haben einen Eigenanteil zu erbringen.

  • Auszubildende mit eigenem Einkommen bis  250,00 € mit 40 % der monatlichen Fahrtkosten, aber mindestens 25,00 €
  • Auszubildende mit eigenem Einkommen von 250,01 € bis 350,00 € mit 50 % der monatlichen Fahrtkosten, aber mindestens 40,00 €
  • Auszubildende mit eigenem Einkommen von 350,01 € bis 450,00 € mit 60 % der monatlichen Fahrtkosten, aber mindestens 55,00 €
  • Auszubildende mit einem Einkommen über   450,00 € entfällt der Zuschuss des Landkreises

Als maßgebliches Einkommen des Auszubildenden wird das Bruttoein-kommen herangezogen.

Abrechnungszeiträume

Für die Erstattung der Fahrtkosten werden folgende Abrechnungs-zeiträume festgelegt:

  1. Schuljahresbeginn bis Ende Oktober
  2. 1. November bis einschließlich Februar
  3. 1. März bis Schuljahresende
  4. gesamtes Schul- bzw. Ausbildungsjahr   

* Antrag Fahrtkostenzuschuss

* Merkblatt Fahrtkostenzuschuss

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3146
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Frau Silvana Bader

Sozialamt
Sekretärin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126

Ins Adressbuch exportieren

Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00

Mittwoch
keine Sprechzeiten

Donnerstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00

Freitag 
keine Sprechzeiten

oder nach Terminvereinbarung

© 2024, Landkreis Elbe-Elster