Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende
Gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Über-nahme von Beförderungsleistungen bzw. Bezuschussung von Fahrt-kosten für Auszubildende erstattet das Sozialamt anteilig die Fahr-kosten der Auszubildenden.
Anspruchsberechtigt
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Vollzeitschüler in den Bildungsgängen der Oberstufenzentren, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben
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Auszubildende an Oberstufenzentren mit einem Berufsaus-bildungs- oder Arbeitsverhältnis, deren im Lehrvertrag benannte Ausbildungs- oder Arbeitsstätte im Landkreis Elbe-Elster liegt
- Auszubildende in einem Bildungsgang nach § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3e BbgSchulG, die ihre Ausbildungsstätte in einem an den Land-kreis Elbe-Elster grenzenden Bundesland haben, die schulische Ausbildung am Oberstufenzentrum Elbe-Elster absolvieren, nach-weislich im benachbarten Bundesland nicht anspruchsberechtigt sind und im Landkreis Elbe-Elster ihren Wohnsitz haben.
Eigenanteil
Auszubildende mit eigenem Einkommen (BAföG, BAB oder Ausbildungsvergütung/ Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis) über 50,00 €, die entsprechend dieser Satzung einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten geltend machen, haben einen Eigenanteil zu erbringen.
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Auszubildende mit eigenem Einkommen bis 250,00 € mit 40 % der monatlichen Fahrtkosten, aber mindestens 25,00 €
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Auszubildende mit eigenem Einkommen von 250,01 € bis 350,00 € mit 50 % der monatlichen Fahrtkosten, aber mindestens 40,00 €
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Auszubildende mit eigenem Einkommen von 350,01 € bis 450,00 € mit 60 % der monatlichen Fahrtkosten, aber mindestens 55,00 €
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Auszubildende mit einem Einkommen über 450,00 € entfällt der Zuschuss des Landkreises
Als maßgebliches Einkommen des Auszubildenden wird das Bruttoein-kommen herangezogen.
Abrechnungszeiträume
Für die Erstattung der Fahrtkosten werden folgende Abrechnungs-zeiträume festgelegt:
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Schuljahresbeginn bis Ende Oktober
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1. November bis einschließlich Februar
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1. März bis Schuljahresende
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gesamtes Schul- bzw. Ausbildungsjahr