Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG
Welche Aufgaben hat die Aufstiegsförderung?
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung in allen Berufsbereichen finanziell zu unterstützen
- die Förderung ist an bestimmten persönlichen, qualitativen und zeitlichen Anforderungen geknüpft
Wer wird gefördert?
Handwerker und andere Fachkräfte:
- die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- oder Industriemeister/in, Techniker/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten
und
- die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss oder Bachelorabschluss verfügen
Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer/innen?
- bei Vollzeitlehrgängen erhalten die Teilnehmer/innen einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt
- die Höhe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen
- bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 Euro vorgesehen
- die notwendigen Kosten der Anfertigung eines Prüfungsstückes oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert
Wie lange wird Förderung geleistet?
- Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate,
- Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert
- dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden
Wie kann die Aufstiegsfortbildung beantragt werden?
- die Antragformulare erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung oder im Internet unter folgendem Link https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html
- zur Fristwahrung kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden
- Anträge können auch online unter dem Link https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antrag-online-stellen-1709.html gestellt werden (hier sind auch Hinweise und Hilfen beim Ausfüllen der Formulare zu finden)
Die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Frau Zwiersch |
Buchstaben A - L |
Tel.: 03535/46-3541 |
Herr Conrad |
Buchstaben M - Z |
Tel.: 03535/46-3551 |