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Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG

Wer kann Förderung beantragen?

  • mit dem BAföG werden grundsätzlich Erstausbildungen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert

  • förderfähig sind schulische Berufsausbildungen in der Regel ohne Ausbildungsvergütung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schulausbildungen ab Klasse 10

Höhe der Bundesausbildungsförderung

  • die Höhe des Förderungsanspruches wird berechnet unter Berücksichtigung von aktuellem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern des Antragstellers

  • maßgebend ist das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes

  • der ermittelte Förderungsanspruch wird als Zuschuss gewährt

Wie kann die Bundesausbildungsförderung beantragt werden?

Die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Frau Zwiersch         Buchstaben A - L          Tel.: 03535/46-3541

Herr Conrad            Buchstaben M - Z          Tel.: 03535/46-3551

Kontakt


Frau Katharina Keßler

Sachgebietsleiterin Sozialamt-Bürgerservice
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 3134
Fax: 03535 46 3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
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Dienstag
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