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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Wohnen kostet Geld - oft zu viel Geld für Haushalte, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Deshalb gewährt der Staat in solchen Fällen einen Zuschuss in Form von Wohngeld. Diesen Zuschuss gibt es für den Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss), für Heimbewohner oder für den Eigentümer eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss).

Bewilligungsvoraussetzungen:

Ob auch bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüfen wir gerne individuell.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von drei Faktoren:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der monatlichen zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts.

Für den Landkreis Elbe-Elster, ausgenommen Finsterwalde, gilt die Mietenstufe I. Die anzuerkennenden Höchstbeträge für Miete/Belastung finden Sie unter Dokumente zum Download.

Ausschluss vom Wohngeld

Vom Wohngeld ausgeschlossen ist, wer andere Sozialleistungen empfängt, wenn bei der Berechnung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. Insbesondere Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und dem SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt). Ein Ausschluss besteht jedoch nicht, wenn der errechnete Wohngeldanspruch höher ist als die o.g. Sozialleistungen.

Es besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach

  • Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zusteht.

Antragstellung und Zuständigkeit

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Im Landkreis Elbe-Elster nimmt die Stadt Finsterwalde für ihren Zuständigkeitsbereich die Wohngeldbearbeitung eigenverantwortlich wahr. Das heißt, dass die Einwohner der Stadt Finsterwalde ihre Wohngeldanträge im Rathaus der Stadt Finsterwalde stellen.

Für das Gebiet der Verbandsgemeinde Liebenwerda erfolgt die Bearbeitung der Wohngeldanträge ab 1. Januar 2023 eigenständig durch die Verbandsgemeinde als Wohngeldbehörde am Verwaltungsstandort Heinrich-Zille-Str. 9a in 04895 Falkenberg/Elster.

Für alle übrigen Orte ist die Wohngeldbehörde des Sozialamtes des Landkreis Elbe-Elster zuständig.

Wohngeldreform 2023

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 dem „Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)“ mit den vom Deutschen Bundestag am 10. November 2022 beschlossenen Änderungen zugestimmt. Nach Artikel 6 wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Antworten zu häufig gestellten unter FAQs BMWSB - Startseite - FAQs zur “Wohngeld Plus“ - Reform (bund.de) zum Wohngeld-Plus-Gesetz veröffentlicht.

Über den durch den Bund zur Verfügung gestellten vorläufigen WohngeldPlus-Rechner 2023 (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/WohngeldPlus-Rechner.html) kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich online berechnet werden.

Die für die Antragstellung erforderlichen Dokumente stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus werden auf Wunsch gerne Papieranträge in Papierform zugesandt. Dafür richten Sie bitte eine E-Mail an sozialamt@lkee.de Betreff: Wohngeldantrag.

Aufgrund des derzeit sehr hohen Bearbeitungsaufkommens bitten wir Sie, von telefonischen Sachstandsnachfragen abzusehen.

Die Bearbeitungzeit dauert derzeit (Stand Dezember 2022) rund 3 Monate, wird sich aber bei zunehmenden Antragsaufkommen verlängern.

Die für die Antragstellung benötigten Dokumente stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Checkliste Mietzuschuss
Checkliste Lastenzuschuss
Checkliste Wohngeld für Heimbewohner
Antrag Mietzuschuss
Antrag Lastenzuschuss
Weiterleistung-/Erhöhungsantrag Wohngeld
Anlage zum Wohngeldantrag

Höchstbeträge Miete und Belastung
Hinweise zur DS-GVO
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeldverordnung (WoGV)

Formular Allgemeine Angaben zur selbständigen Tätigkeit
Formular Angaben zum Gewinn

Kontakt


Frau Katharina Keßler

Sachgebietsleiterin Sozialamt-Bürgerservice
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 3134
Fax: 03535 46 3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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