Jagd- und Fischereirecht
Untere Jagdbehörde
Als untere Jagdbehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde zugewiesen sind.
Aufgaben:
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Durchführung der Jägerprüfung
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Erteilung von Jagdscheinen
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Überprüfung der Existenz von Jagdbezirken
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Überprüfung der Nutzbarkeit von Jagdbezirken
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Aufsicht über Jagdgenossenschaften
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Bestätigung der Anzeige von Jagdpachtverträgen
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Erteilung von Jagderlaubnissen
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Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen
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Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Dokumente und Informationen Jagdrecht
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Untere Fischereibehörde
Als untere Fischereibehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich des Fischereirechts zuständig, sofern sie nicht der obersten Fischereibehörde zugewiesen sind.
Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben. Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden Fischereischein. Sie müssen dafür bestimmte Qualifikationen nachweisen.
Informationen zum Verkauf von ONLINE-Angelkarten
Der Shop ist direkt zu erreichen über diese Homepage: www.landesanglerverband-bdg.de
Aufgaben:
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Durchführung der Anglerprüfung
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Erteilung von Fischereischeinen
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Genehmigung von Angelveranstaltungen
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Bestätigung der Anzeige von Fischereipachtverträgen
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Fischereiaufsicht
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Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Dokumente und Informationen Fischereirecht
Anglerprüfungen im Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen mehr. Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden. Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V. Interessenten für die Anglerprüfung melden sich bitte bei den zugelassenen Prüfungsstellen bzw. bei den hier genannten Personen:
Frank Noack (Reg.-Nr. 02/025)
Anhalter Straße 148
04916 Herzberg (Elster)
Roland Kekule (Reg.-Nr. 02/047)
Hauptstraße 2
04910 Elsterwerda
Tel.: 0176 47183680
Wolfgang Mittelstädt (Reg.-Nr. 02/055)
Straße der Jugend 4
03253 Schönborn
Tel.: 0160 99 07 48 45