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HGB Brandschutz

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Abwehrender Brandschutz (Feuerschutz)

Wer das Wort "Brandschutz" hört, denkt zunächst erst einmal an die Feuerwehr. Die Aufgaben im Brandschutz sind wesentlich vielfältiger. Brandschutz bedeutet Gefahren durch Brände abzuwehren, aber auch Hilfe bei Unglücksfällen und anderen Notständen zu leisten.

Aufgaben

  • Planung und Abrechnung von Lehrgängen im Rahmen der Kreisausbildung für Truppführer, Sprechfunker, Maschinisten, Technische Hilfeleistung und Atemschutzgeräteträger
  • Überprüfung der Feuerwehren auf Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft sowie Beratung der Träger des Brandschutzes
  • Einrichtung und Unterhaltung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums zur Unterbringung, Prüfung und Wartung von Fahrzeugen, Technik und Geräten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
  • Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen für die Kreisfeuerwehr sowie des Einsatzes der Kreisfeuerwehr
  • Beschaffung von Fahrzeugen, Technik, Geräten und sonstiger Ausrüstung
  • Prüfung von Auszeichnungsanträgen der Träger des Brandschutzes sowie Beantragung bei übergeordneten Dienststellen
  • Nachweisführung über vorhandene Funktechnik und Vergabe von Funkrufkennern (Codierung)
  • Bearbeitung von Anträgen zur Förderung des Brandschutzes
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern, den Kreisausbildern, der Landesfeuerwehrschule und dem Ministerium des Innern
  • Erstellen von Übersichten und Statistiken
  • Mitarbeit im Katastrophenschutzstab des Landkreises
  • Fachaufsicht über die Träger des Brandschutzes und deren Freiwilligen Feuerwehren

Feuerwehrausbildung

Hier gelangen sie sie zu der Internetseite für die gemeindeübergreifenden Ausbildung der Feuerwehren im Landkreis Elbe-Elster.

Auf dieser Internetseite sehen sie die stadtfindenden Lehrgänge sowie die zur Verfügung stehenden freien Ausbildungsplätze und Informationen. 

www.feuerwehrausbildung-ee.de
 

Dokumente

  • Richtlinie Kreisausbildung (Richtlinie zur Organisation und Durchführung von Kreisausbildungsmaßnahmen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Elbe-Elster)

  • Satzung Entschädigung KBM KAB LK EE (Satzung über die Bestellung und Entschädigung der ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister, Kreisausbilder, Fachbereichsleiter und Ausbildungshelfer im Feuerwehrwesen des Landkreises Elbe-Elster)

Kontakt


Herr Kupillas

SGL Brand und Katastrophenschutz
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-4426
Fax: 03535 46-4448
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00

Mittwoch
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08:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00

Freitag 
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oder nach Terminvereinbarung

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