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Medizinalaufsicht

Aktueller Hinweis:

Am 18.12.2023 wurde die "Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung MSGIV" veröffentlicht.  Dabei ergeben sich neue Gebühren für die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen (schriftlich: 372,00 Euro, mündlich: 357,00 Euro - s. Flyer zur Heilpraktikerüberprüfung).

Aufgaben

Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens und der Führung von Berufsbezeichnungen. 

1. Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens

 Jeder, der selbstständig, 

  • einen Beruf des Gesundheitswesen ausübt,
  • Kranken- oder altenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt oder
  • Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt,

hat nach § 12 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz- BbgGDG) vom 23. April 2008 (GVBl. I/08, [Nr.05] S. 95)) die Aufnahme und die Beendigung der Berufsausübung dem Gesundheitsamt anzuzeigen.  

2. Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes eine Erlaubnis. 

Unter dem Begriff Ausübung der Heilkunde fällt prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird (Definition nach § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes).  

Im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster erfolgt die:

  • Antragstellung und Erlaubniserteilung (sowie Widerspruchsverfahren) und
  • die Kontrolle der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde.

3. Heilpraktikererlaubnis

Im Land Brandenburg erfolgt die Durchführung des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz- HPG) entsprechend den Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Diese Richtlinie wurde im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 42 vom 17. Oktober 2001 veröffentlicht.

Beantragung der Heilpraktikererlaubnis:  

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster liegt, ist der Antrag in unserem Gesundheitsamt zu stellen bzw. wenn konkrete Nachweise darüber vorgelegt werden, dass sie in dem Zuständigkeitsbereich der unteren  Verwaltungsbehörde ihre Tätigkeit als Heilpraktiker ausüben wollen.

Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Heilpraktikererlaubnis.

Die Kenntnisprüfung findet dann im Gesundheitsamt Potsdam statt.  

Die Prüfung im Gesundheitsamt Potsdam und die Erteilung der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster sind gebührenpflichtig.

Formulare

Flyer zur Heilpraktikerüberprüfung

Merkblatt Anzeigepflichtige Gesundheitsberufe 

Merkblatt Heilpraktikererlaubnis

Antrag Heilpraktikererlaubnis

Anzeige Gesundheitsberufe

Kontakt


Frau Marianne Häring

Gesundheitsamt
SB Medizinalaufsicht
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3206
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Frau Franziska Leesch

Gesundheitsamt
SB Allgemeine Verwaltung/Medizinalaufsicht
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3119
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Öffnungszeiten

Gesundheitsamt
Herzberg

dienstags       
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

donnerstags    
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.

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