Genehmigung zur Bestattung vor bzw. nach Ablauf der Bestattungsfrist
Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter eine Wartefristverlängerung bzw. Fristverkürzung zu beantragen.
Geltende Fristen für Bestattungen
- Regelmäßige Mindestwartefrist: ob Erdbestattung oder Einäscherung, die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen
- Längeste regelmäßige Wartefrist: eine Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein
Rechtsgrundlagen:
§§ 19, 22 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG)
Gebühren:
Bestattung vor Ablauf der Frist: 11,00 Euro
Bestattung nach Ablauf der Frist: 12,00 Euro
Gesundheitsamt
SB Allgemeine Verwaltung/Medizinalaufsicht
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3119
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de
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