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Anmietung von Räumlichkeiten

Für die Anmietung stehen interessierten Nutzern  Räumlichkeiten in den Kreishäusern und den Schuleinrichtungen des Landkreises Elbe-Elster zur Verfügung (außerhalb der regulären Unterrichtszeit  und unter Beachtung der entsprechenden Entgeltordnung). 
 
Dazu zählen folgende Räumlichkeiten:

  • Unterrichtsräume
  • Fachunterrichtsräume 
  • Konferenzräume
  • Aulen
  • Speiseräume und Foyers
  • Sonstige Freiflächen 
     

Entgelte:

Für die Nutzung der Räumlichkeiten in den Kreishäusern, der Schuleinrichtungen sowie der angeschlossenen Freiflächen  des Landkreises Elbe-Elster werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Nutzungsentgelte sowie der Geltungsbereich und die Zahlungsmodalitäten sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.


Entgeltordnung außerschulische Nutzung Schul- und Sporteinrichtungen 

 Entgeltordnung außerschulische Nutzung Schul- und Sporteinrichtungen

Entgeltordnung des Landkreises Elbe-Elster (Kreishäuser)    

Entgeltordnung Kreishäuser

Kontakt


Frau Hella Lehnig

SB Liegenschaften / Mietverträge
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1238
Fax: 03535 46-2634
E-Mail: hella.lehnig@lkee.de oder Kontaktformular
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