Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache

Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse

Das Finanzverwaltungsamt ist für die Haushaltswirtschaft des Landkreises Elbe-Elster verantwortlich. Dieser Aufgabenbereich gehört zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten.

Schwerpunkte des Amtes für die Haushaltswirtschaft:

  • mittel- und langfristige Haushaltsplanung 
  • Aufstellen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 
  • Ausführung des Haushaltsplanes
  • Jahresabschluss
  • Aufstellung der Eröffnungs- und Schlussbilanz 
  • Führung der Anlagenbuchhaltung  
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Steuerangelegenheiten

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen (Finanzhaushalt).

Die kommunale Jahresrechnung ist die Darlegung des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres sowie des Vermögens- und Schuldenstandes zu Beginn und Ende eines Haushaltsjahres.

Die Kreiskasse übernimmt den gesamten Zahlungsverkehr. Sie ist außerdem als Vollstreckungsbehörde für die zwangsweise Eintreibung eigener und fremder Forderungen zuständig.

-> Kassenzeiten und Erreichbarkeit Kreiskasse 

Bankverbindung der Kreisverwaltung

Sparkasse Elbe-Elster
IBAN:  DE61 18051000 3300101114
BIC: WELADED1EES

Ermittlung Kreisumlagehebesätze (Formulare für Kommunen)

Formular Kreisumlage 1

Formular Kreisumlage 2

Kontakt


Frau Annett Liehr

Amtsleiterin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1233
Fax: 03535 46-1214
E-Mail: Finanzverwaltungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Frau Kerstin Tkocz

Sekretärin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1232
Fax: 03535 46-1214
E-Mail: Finanzverwaltungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
© 2024, Landkreis Elbe-Elster