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Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

  • regelmäßige Sprechstunden zu Gleichstellungsproblemen
  • Hilfestellung für Ratsuchende in enger Zusammenarbeit mit den Beratungs- und Verwaltungsstellen und sonstigen Einrichtungen
  • Stellungnahmen, in denen Gleichstellungsfragen behandelt oder berührt werden
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden
  • Mitwirkung bei allen gleichstellungsrelevanten Vorgängen im Landkreis
  • Beratung und Unterstützung der Verwaltungsführung und Ämter bei Fragen der Gleichbehandlung
  • Prüfung von Stellenausschreibungen und ggf. Einbringung von Änderungsvorschlägen
  • Beteiligung am Personalauswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen, bei Umsetzungen, Beförderungen, Höhergruppierungen, Fortbildungen u. a., soweit Frauen davon betroffen sind
  • Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, Zusammenarbeit und Kooperation mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie bei Initiativen, Einrichtungen, Behörden, Gleichstellungsstellen, Netzwerken und Organisationen.

    Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie
  • Informationen, Beratung und Auskunft brauchen
  • Kontakte zu Frauengruppen, Selbsthilfegruppen oder Beratungseinrichtungen suchen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen
  • sich auf Grund Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen
  • etwas zur Verbesserung Ihrer Lebenssituation unternehmen möchten
  • sich über Frauen- oder Männerthemen und Fragen der Gleichstellung informieren möchten
  • sich über Mobbing informieren oder beraten lassen möchten
  • Hilfe brauchen und Sie oder Ihre Kinder von Gewalt bedroht sind oder Gewalt erfahren
Frauenhaus Finsterwalde
Schutzeinrichtung für Opfer häuslicher Gewalt im Landkreis Elbe-Elster
Rund um die Uhr unter 03531 703678 erreichbar.

Zum Internationalen Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November

Gewalt gegen Frauen ereignet sich weltweit täglich und in verschiedenen Kontexten. Es werden dazu psychische, physische und sexuelle Gewalt gerechnet. Die WHO benennt die Gewalt gegen Frauen als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit. Am häufigsten wird Gewalt gegen Frauen im häuslichen Umfeld durch vertraute Personen (Ehe-  bzw. Lebenspartner) verübt. In Deutschland steht bei fast jedem 2. Frauenmord ein nahestehender Mann unter Verdacht. War das Thema „häusliche Gewalt“ lange ein Tabuthema im öffentlichen Raum, wird doch jetzt mehr und mehr dafür sensibilisiert und zum Thema, auch in der Politik gemacht. Es gibt „Runde Tische gegen häusliche Gewalt“ in denen Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener, wie z.B. die kontinuierliche Finanzierung von Frauenhäusern, Ausbau und Aufbau von Beratungsstellen, aber auch präventive Möglichkeiten besprochen und zur Gesetzgebung vorgeschlagen werden.

Erste Hilfe bei häuslicher Gewalt

Notrufe (kostenfrei und rund um die Uhr)

  • Polizei                        110
  • Feuerwehr                  112
  • Rettungsdienst           112

Hilfetelefon                 08000 116 016

Beratung bei Gewalt und in Notfallsituationen

  • Polizei Finsterwalde:          03531- 781-0
  • Polizei Elsterwerda:           03533 - 605-0
  • Polizei Herzberg:               03535 - 42-0

Weißer Ring: 116 006

medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung:

Carl-Thiem Klinikum Cottbus
Frauenklinik
Thiemstr. 111
03048 Cottbus
Tel.: 0355-460

Telefonseelsorge:

  • evangelisch: 0800 111 0111
  • katholisch:    0800 111 0222

Kontakt


Frau Ute Miething

Gleichstellungsbeauftragte
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1274
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: ute.miething@lkee.de oder Kontaktformular
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