Das Kreisarchiv
Unter den genannten Kontakten erhalten Sie Auskunft zu folgenden Schwerpunkten:
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allgemeine historisch - wissenschaftliche Forschung
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Familien-, Heimat- und Regionalgeschichtsforschung
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Nachweise rechtserheblicher Daten für die Klärung von Vermögensfragen und sonstigen Rechtsansprüchen oder Geltendmachung von Renten- und Pensionsanspüche
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Ablichtungen von Facharbeiterzeugnissen und sonstige Zeugnisabschriften
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Bauunterlagen
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Rehabilitationsrecherche
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Auskünfte aus den Meldekarteien der ehemaligen Altkreise
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Auszüge aus Altbestand an Zeitschriften
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Dokumentationshilfen
An den Sprechtagen oder auch nach vorheriger Absprache können im Lesesaal des Archivs die vorhandene n Unterlagen eingesehen werden.
Soweit es der Zustand des Archivgutes und die gesetzlichen Regelungen erlauben, können Ablichtungen erstellt werden.
Bei Bedarf liegen auch das "Gesetz über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg" (Brandenburgisches Archivgesetz) vom 7. April 1994 sowie die gültige "Archivordnung" (ArchivO) vom 16.12.1997 und die "Gebührensatzung des Kreisarchivs" (GebSKA) vom 10.7.2001 zur Einsicht vor.