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Tierseuchenbekämpfung

Freilandhaltung Kuh

Freilandhaltung Kuh


Tierseuchen

Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern, wird die Gesundheit von Tieren regelmäßig überprüft. Schon bei Verdacht von anzeigepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten werden schnellstmöglich alle erforderlichen Seuchenbekämpfungs- maßnahmen eingeleitet. 

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Meldepflichtige Tierkrankheiten

Tierseuchenkasse Brandenburg

Tierhaltererklärung / Anzeige einer Tierhaltung

Information an alle Halter von Tieren

Jeder der Tiere halten möchte, ist verpflichtet, die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln (Strauße, Nandus, Emus u.ä.) sowie anderen nicht genannten Klauentieren und Kameliden (z.B. Gehegewild, Kamele, Lamas usw.) spätestens bei Beginn der Tätigkeit anzuzeigen ist. Dazu gehört auch die Anzeige von nur zeitweilig gehaltenen Tieren (z. B. Enten, Gänse, Puten, Schafe in den Sommermonaten), als auch das Halten von Bienen. Auch die Haltung von nur einem Tier der genannten Tierarten bzw. die Haltung von nur einem Bienenvolk verpflichtet zur Anzeige (sog. Hobbyhaltung).

Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  •  Name
  •  Anschrift
  •  Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere
  •  Nutzungsart der Tiere
  •  Standort der Tiere, bezogen auf die jeweilige Tierzahl

Veränderungen der persönlichen Daten, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, der Nutzungsart bzw. des Standortes sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Vieh- und Bienenhalter, die dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, umgehend die Anzeige ihres Tierbestandes nachzuholen bzw. Veränderungen mitzuteilen. Sollte die Haltung der genannten Tierarten aufgegeben worden sein, muss auch das angezeigt werden.

Diese Anzeigen können über das unten stehende Formular oder auch telefonisch unter 03535-46-2682 durchgeführt werden.

Die Meldung des Tierbestandes bei anderen Behörden (z. B. Tierseuchenkasse) entbindet nicht von der Anzeigepflicht beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft.

Onlineformular Anzeige einer Tierhaltung

QR Code Anzeige Tierhaltung

QR Code Anzeige Tierhaltung

Kontakt


Frau Ilona Schrumpf

Amtstierärztin, Amtsleiterin
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2680
Fax: 03535 46-2687
E-Mail: Veterinaeramt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Frau Jennifer Göhler

Sekretärin
Nordpromenade 4 a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2681
Fax: 03535 46-2687
E-Mail: veterinaeramt@lkee.de oder Kontaktformular
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Agrarförderung des Antragsjahres 2024


Agrarförderung des Antragsjahres 2024 Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster weist darauf hin, dass der Agrarförderantrag für das Antragsjahr 2024 ab sofort zur Verfügung steht und gestellt werden kann. Er ist vollständig bis zum 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ... mehr
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