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Geflügelpest Pressemitteilung vom 10.12.2020

An alle Geflügelhalter - Risikoorientierte Aufstallung von Geflügel

Wegen der aktuellen Geflügelpestsituation in Deutschland und den Nachbarländern wurde auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 10.12.2020 die Aufstallungspflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) per Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Elbe-Elster angeordnet.

Gemäß der Vorschriften der Geflügelpestverordnung gilt die risikobasierte Aufstallungspflicht ab dem 13.12.2020 für alle Geflügelhaltungen in den Gemarkungen:

  • Herzberg/Elster
  • Neunaundorf
  • Friedersdorf
  • Osteroda
  • Redlin
  • Friedrichsluga
  • Gräfendorf
  • Fermerswalde
  • Buckau
  • Bicking
  • Rahnisdorf
  • Mahdel

Der Wortlaut der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 10.12.2020 ist auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de/aktuelles zu finden.

Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist hochansteckend für Vögel und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen durch HPAI H5N8 ist unwahrscheinlich.

Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen (03535/46-2681, E-Mail: veterinaeramt@lkee.de).

Karte Aufstallung vom 10.12.2020
Karte Aufstallung vom 10.12.2020

Kontakt


Frau Ilona Schrumpf

Amtstierärztin, Amtsleiterin
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2680
Fax: 03535 46-2687
E-Mail: Veterinaeramt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Frau Jennifer Göhler

Sekretärin
Nordpromenade 4 a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2681
Fax: 03535 46-2687
E-Mail: veterinaeramt@lkee.de oder Kontaktformular
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