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11.10.2022

Richtlinie „Einzelbetriebliche Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat die Richtinie mit Wirkung zum 01. September 2022 in Kraft gesetzt. Ab dem 10. Oktober 2022 können von Landwirtschaftsbetrieben im Land Brandenburg Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.

Näheres hierzu ist auf folgender Seite zu finden:
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