Amtsnews - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Aktuelles
Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung der BbgDüV vom 08.01.2024
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung LELF) hat "Hinweise zur Umsetzung der Brandenburgischen Düngeverordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten" veröffentlicht.
» weiterlesenRichtlinie „Einzelbetriebliche Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat die Richtinie mit Wirkung zum 01. September 2022 in Kraft gesetzt. Ab dem 10. Oktober 2022 können von Landwirtschaftsbetrieben im Land Brandenburg Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.
» weiterlesenBerufliche Weiterbildung in der Landwirtschaft 2023
Die Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich (RBA) an der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster bietet wieder verschiedene Kurse für Landwirte an:» weiterlesen
Agrarförderung des Antragsjahres 2024
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster weist darauf hin, dass der Agrarförderantrag für das Antragsjahr 2024 ab sofort zur Verfügung steht und gestellt werden kann. Er ist vollständig bis zum 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde in elektronischer Form (Online-Antrag) einzureichen
Informationsportal nitratbelasteter Gebiete nach §13a Düngeverordnung
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hat ein Informationsschreiben im Zusammenhang nitratbelasteter Gebiete veröffentlicht.» weiterlesen
Ergänzung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11. November 2021
ERGÄNZUNG DER Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom
30.11.2020 in der Fassung vom 11.11.2021
Auf Grundlage der §§ 37 und 38 des Tiergesundheitsgesetzes und des Erlasses des Ministeriums für
Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 05.11.2021 zur Durchführung der
Schweinepest-Verordnung (Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und
zur frühzeitigen Erkennung der Afrikanischen Schweinepest) ergeht hiermit nachfolgende Ergänzung
der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020.
Die Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020 bleiben wie unter Punkt 1., 2.
und 3. wie folgt bestehen:
Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Elbe-Elster haben:
1. geeignete Maßnahmen der flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes und eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen.
2. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein, einschließlich Unfallwild, ist dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) zu melden (telefonisch unter 03535 - 46 2681) und mit einer Wildmarke zu kennzeichnen. Weiterhin ist der Wildursprungsschein korrekt auszufüllen und bei der Probenabgabe vorzulegen.
Von jedem tot aufgefundenem Wildschwein sind Proben zur virologischen Untersuchung auf das Virus der ASP zu entnehmen. Die Proben können bei den bekannten Kurierstützpunkten im Landkreis Elbe-Elster abgegeben werden.
3. Der beprobte Tierkörper ist unmittelbar am Fundort zu vergraben, der Fundort ist mit geeigneten Mitteln zu markieren bis ein negatives Ergebnis vorliegt, sowie, wenn möglich die GPS-Daten des Fundortes festzustellen und an das AVLL zu übermitteln.
Ergänzend zur Tierseuchenallgemeinverfügung vom 30.11.2020 haben Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Elbe-Elster:
4. von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen. Die Proben sind mit einem vorgegebenen Begleitschein zu versehen...
Weiterlesen: Ergänzung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11. November 2021
» weiterlesenTierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Meißen werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Es wird eine Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Elbe-Elster wie nachfolgend dargestellt festgelegt:
Als Sperrzone I wird die Gemeinde Großthiemig festgelegt...
» weiterlesenPflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild)
Im Rahmen der ASP-Früherkennung besteht weiterhin die Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild). Jede Probe mit korrekt ausgefülltem Begleitschein wird mit 50,00€ entschädigt.» weiterlesen
Tierseuchenallgemeinverfügung
Neues Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger in Brandenburg
Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern in Brandenburg (WDüngMeldeV).» weiterlesen
Richtwertbroschüre des Landes Brandenburg für die Umsetzung des Düngerechts
Für einen bundeseinheitlichen Vollzug der Düngeverordnung wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein umfangreiches Tabellenwerk mit Angaben zu Nährstoffgehalten erarbeitet.
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