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Unterhaltsvorschuss

Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) erhalten.

Die Unterhaltsleistung beträgt ab dem 01.01.2024 gem. § 2 UhVorschG monatlich
◾für Kinder unter sechs Jahren 230,00 €
◾für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 €
◾für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 €.
Hiervon werden die eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge, die dem Kind bewilligt wurden oder Ausbildungsvergütung (anteilig), abgezogen.

Ein Anspruch ist davon abhängig, ob der Elternteil bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt.

Gegen den anderen (unterhaltspflichtigen) Elternteil besteht ein Anspruchsübergang kraft Gesetzes; er wird vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen (Rückgriff).

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab 01.07.2017

Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch, wenn
◾das Kind keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann
◾oder der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600,00 € brutto verfügt.

Antrag Unterhaltsvorschuss [Word-Dokument: 51 kB]

Merkblatt Unterhaltsvorschuss [Word-Dokument: 22 kB]

Merkblatt Datenschutz UVG [Word-Dokument: 30 kB]

Online-Antrag


SB Unterhaltsvorschuss
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3194
Fax:  03535 46-3530
E-Mail:  sabine.frach@lkee.de

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Grochwitzer Straße 20
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Telefon:  03535 46-3163
Fax:  03535 46-3530
E-Mail:  anja.moeske@lkee.de

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E-Mail:  jessica.kniesche@lkee.de

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E-Mail:  monique.sand@lkee.de

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E-Mail:  janet.hoeneke@lkee.de

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E-Mail:  karsten.thurian@lkee.de

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  • Außensprechtag in der Außenstelle Finsterwalde
    jeden 1. und 3. Montag im Monat

Sofern Sie Antragsunterlagen benötigen, setzen Sie sich bitte mit einem der oben genannten Mitarbeiter in Verbindung.

Für die Bearbeitung des Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Fotokopie)
  • Vaterschaftsanerkennung (wenn Kindesvater nicht in Geburtsurkunde steht)
  • Scheidungsurteil (wenn Ehe geschieden)
  • Wenn Sie verheiratet sind: Nachweise darüber, seit wann Sie dauernd getrennt leben (z. B. Schriftverkehr Anwalt, geänderte Lohnsteuerkarte)
  • Gerichtsurteil, -beschluss, -vergleich oder Urkunde des Jugendamtes bzw. Notars über die Zahlung von Unterhalt an das Kind (Original der vollstreckbaren Ausfertigung)
  • Mietvertrag
  • Einstellungsbescheid der bisher zuständigen Behörde (falls schon vorher Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen wurden)
  • aktuellen ALG II-Bescheid
  • Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Kontakt


Herr Robert Harzbecher

SGL Rechtliche Vertretung / Wirtschaftliche Jugendhilfe
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3166
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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