Grundwasserabsenkung
Die bei der Errichtung von Bauwerken durchgeführten Maßnahmen zur Freihaltung des Baugrundes von Grundwasser sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oft wasserwirtschaftlich bedeutsam und bedürfen regelmäßig der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Im wasserrechtlichen Verfahren sind aber nicht nur die wasserhaushaltlichen Auswirkungen, sondern auch die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung z. B. auf die Standsicherheit benachbarter Gebäude und den Naturhaushalt zu berücksichtigen.
Formulare / Merkblätter
Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen (VVGWA)
Ansprechparner
SB Abwasserwirtschaft/Behördliche Überwachung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 9309
E-Mail: annette.pachtmann@lkee.de
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