Altfahrzeuge
Altfahrzeuge gelten unter Zugrundelegung abfallrechtlicher Vorschriften als Abfall. Kriterien hierfür sind Dauer der Stillegung und Ablagerung, Art und Weise der Lagerung, Zustand des Fahrzeuges und das Verhältnis vom nötigen Reparaturwand zum aktuellen Zeitwert. Ob ein Fahrzeug als Altfahrzeug deklariert werden kann, ist eine grundsätzliche Einzelfallentscheidung.
Ansprechpartner
untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
SB abfallrechtliche Angelegenheiten/Gewerbe Handel/DL
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 9311
E-Mail: antonia.teurich@lkee.de
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