untere Wasserbehörde
Aufgabe der unteren Wasserbehörde ist es, die Gewässer vor Beeinträchtigungen und Verunreinigungen zu schützen und die Gewässer zu überwachen, sie bearbeitet Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, erteilt wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse und ist zuständig für Anlagen der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, das Bohren von Brunnen, die Entnahme von Wasser sowie die Errichtung von baulichen Anlagen in und am Gewässer.
Aktuelles:
Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz der Oberflächengewässer
Aufgabenbereiche
- Abwasserbeseitigung (kommunale Kläranlagen, Kanalnetze, Kleinkläranlagen)
- Anlagen in /an /unter und über Gewässern
- Erdaufschlüsse (Geothermie, Brunnen)
- Gewässerbenutzung/wasserrechtliche Erlaubnis
- Gewässerunterhaltung
- Grundwasserabsenkung
- Havarien
- Umgang mit Niederschlagswasser
- wassergefährdende Stoffe ( Heizölanlagen, Tankstellen)
- Wasserschutzgebiete/Wasserversorgung
- festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Hochwasserrisikogebiete
- Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten
Sachgebietsleiter der unteren Wasser-, Abfallwirtschaft- und Bodenschutzbehörde
Sachgebietsleiter untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-9332
Fax: 03535 46-9372
E-Mail: daniel.marczykowski@lkee.de
Ins Adressbuch exportieren
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-9332
Fax: 03535 46-9372
E-Mail: daniel.marczykowski@lkee.de
Ins Adressbuch exportieren