untere Bauaufsichtsbehörde
Wenn Sie sich entschließen, ein neues Wohnhaus zu bauen, ein bereits vorhandenes umzubauen oder zu modernisieren oder ein gewerbliches Gebäude oder eine andere bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, werden Sie bald feststellen, dass dies eine aufwendige, mit vielen Behördengängen verbundene Angelegenheit ist. Es müssen Erkundigungen eingeholt, Absprachen getroffen und die Bauantragsunterlagen zusammengestellt werden. Dass im Rahmen der vorbereitenden Überlegungen den Bauherren und Bauwilligen gerade die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zu prüfen sind, viel Mühe bereiten, konnte in den vergangenen Jahren im Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises Elbe-Elster immer wieder festgestellt werden.
Schon bei der Auswahl eines geeigneten Baugrundstückes oder bei den ersten Planungen ergeben sich oft bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen, die rechtzeitig mit der Baugenehmigungsbehörde besprochen werden sollten.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde, die bemüht sein werden, Ihnen weiterzuhelfen.
Hier finden Sie die aktuellen Bauantragsformularedes Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index
Weiterführende Links:
Gesetze, Verordnungen, Erlasse im Bauordnungsrecht (MIL Seiten)
Broschüre des Landkreises Elbe-Elster “Bauen, Sanieren und Energiesparen“
Hochwasserschutzfibel - Planen und Bauen von Gebäuden in hochwassergefährdeten Gebieten
NEU: Information zum Schornsteinfegerwesen;
Formular Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (nach § 22 1.BImSchV)
Informtion zur Statistik der Bautätigket im Hochbau im Land Brandenburg
Ansprechpartner der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Elbe-Elster
Bauen Online