untere Naturschutzbehörde (uNB)
Die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich, wiederherzustellen, ist oberstes Ziel der Arbeit der Naturschutzbehörde. Dabei gilt es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Vielfältigkeit, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer zu erhalten und zu sichern. Das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz bilden für die Arbeit der Naturschutzbehörde die wichtigsten Rechtsgrundlagen. Aus deren Inhalten leiten sich die unten genannten speziellen Aufgabenbereiche der unteren Naturschutzbehörde (uNB) ab.
zu den Aufgabenbereichen gehören:
- Arten- und Biotopschutz
- Landschaftsplanung
- Eingriffsregelung
- Baumschutz und Naturdenkmale
- Schutzgebiete und Landschaftspflege
Zur Unterstützung der täglichen Arbeit, insbesondere im Bereich des Arten- und Biotopschutzes, gibt es in der uNB zwei Stellen im Bundesfreiwilligendienst. Diese Stellen sind gegenwärtig nur mit einer Person besetzt. Bewerbungen werden deshalb gern entgegen genommen.
Wir freuen uns sehr über diese neue Form der Mitarbeit und sind immer offen für engagierte und interessierte Mitstreiter.
Naturschutzbeirat des Landkreises Elbe-Elster
Ansprechpartner
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-9301
Fax: 03535 46-9372
E-Mail: Thomas.Spillmann@lkee.de
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