Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT)
für Leistungsempfänger/innen des Jobcenters
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder und Jugendlichen aus Familien erhalten, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Ausnahmen sind die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe – hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe orientiert sich an dem Bewilligungsabschnitt für das bewilligte Arbeitslosengeld II. Das heißt, mit jedem Wiederbewilligungsantrag sind auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erneut zu beantragen.
Information zur Änderung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zum 1. August 2019
Leistungen für Bildung und Teilhabe im Überblick
Handlungsanweisung zur Umsetzung der Leistungen