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30.04.2021

Inzidenz überschreitet an drei Tagen Marke von 165

Bundes-Notbremse zieht Kita- und Schulschließungen nach sich/ Bekanntmachung des Landkreises listet alle Einschränkungen auf

Die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) betrug im Landkreis Elbe-Elster am 28. April 185,6, am 29. April 198,4 und am 30. April 192,5. Damit ist an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 165 überschritten. Der Landkreis hat die Pflicht, diese Überschreitung öffentlich bekannt zu machen. Als Konsequenz wirkt eine für alle Länder einheitliche Bundes-Notbremse in Elbe-Elster. Es gelten somit ab 2. Mai 2021 die bereits angekündigten Einschränkungen für den Unterricht an Schulen sowie für den Besuch von Kindertagesstätten, Kinderpflegestellen und Horten über die am 23. April 2021 bekannt gemachten Schutzmaßnahmen hinaus. Zu letzteren zählen u.a. die geltenden Regeln für

  • private Zusammenkünfte
  • das Ausgehverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags
  • Freizeiteinrichtungen, Ladengeschäfte und Märkte
  • Kultureinrichtungen
  • die Sportausübung
  • Gaststätten
  • körpernahe Dienstleistungen
  • den öffentlichen Personennah- und –fernverkehr
  • touristische Übernachtungen und
  • Versammlungen.
Es besteht weiter die Pflicht zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, Kontaktdatenerhebung, der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sowie der Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Details der aktuellen Bekanntmachung sind hier auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster nachzulesen.

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Herr Torsten Hoffgaard

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