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12.03.2021

Inzidenz über 100: Landkreis verzichtet auf Einschränkungen

Landrat: Wenn die geltenden Regelungen beachtet werden, bedarf es keiner neuen Maßnahmen/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner aktuell bei 135,5
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Die aktuelle Eindämmungsverordnung sieht erste lang ersehnte Lockerungsschritte vor. Sie enthält aber auch die Vorgabe an die Landkreise, dass diese Einschränkungen vornehmen sollen, wenn, wie aktuell im Landkreis Elbe-Elster, die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen den Wert von 100 je 100.000 Einwohnern überschreitet. Die zusätzlichen Maßnahmen sollen kurzfristig eine Absenkung des Infektionsgeschehens herbeiführen.
Der Landkreis Elbe-Elster gehört seit mehreren Wochen zu den Regionen mit den höchsten Infektionswerten im Land Brandenburg. „Insofern wären wir eigentlich gefordert zu handeln. Wir haben uns aktuell aber anders entschieden. Die Auswertungen des Infektionsgeschehens und der Kontaktpersonennachverfolgungen zeigen, dass sich die meisten Infektionen auf private Zusammenkünfte und Feiern sowie auf Nachlässigkeiten bei Arbeitsschutzmaßnahmen zurückführen lassen“, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.
Insofern sei es von überragender Bedeutung, dass die hygienischen Mindeststandards und Regelungen der Eindämmungsverordnung sowie die Arbeitsschutzvorgaben besser eingehalten werden. „Wenn die geltenden Regelungen beachtet werden, bedarf es keiner neuen Einschränkungen“, betont der Landrat. Solche weitergehenden Einschränkungen, wie erneute Geschäftsschließungen oder eine weitere Einschränkung der Kindertagesstätten und Schulen, hätten auf das Infektionsgeschehen vergleichsweise wenig Einfluss, wären aber mit gravierenden Nebenwirkungen verbunden.
Wenn es nicht gelingt, den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen, droht dem Landkreis ein neuerlicher Lockdown. Wenn der Inzidenzwert von 200 überschritten wird, sieht die Eindämmungsverordnung automatisch eine Rücknahme fast aller Lockerungen vor.

Wichtig sei daher für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, die immer noch geltenden Regelungen zu beachten:
Private Treffen, z. B. Feiern im Freundes- und Familienkreis, dürfen eine Teilnehmerzahl von fünf Personen aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand nicht überschreiten, wobei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr unberücksichtigt bleiben. Bei diesen Veranstaltungen sind die allgemeinen infektionshygienischen Regelungen und Empfehlungen, insbesondere die Beachtung des Abstandsgebotes, einzuhalten. Wenn möglich sollten diese Treffen im Freien stattfinden. Ist dies nicht möglich, ist durch regelmäßiges Lüften ein Austausch der Raumluft durch Frischluft vorzunehmen.
Sobald diese verfügbar sind, können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unmittelbar vorher einem Corona-Selbsttest unterziehen. Die Durchführung eines solchen Tests entbindet aber nicht von der Einhaltung der allgemeinen infektionshygienischen Regelungen und Empfehlungen.
Im täglichen Arbeitsablauf in den Betrieben lassen sich Kontakte oft nicht vermeiden. Umso wichtiger ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Leider sieht man immer wieder Fahrzeuge, in denen mehrere Kollegen ohne Mund-Nasen-Schutz zusammensitzen.
Auch in den Arbeitspausen darf der Corona-Schutz nicht vergessen werden. Diese sollte man nicht in engen Frühstücksräumen verbringen, sondern, wenn möglich, besser im Freien.
Wenn sich alle an die Regeln halten, können wir es schaffen, die zwischenzeitlich möglich gewordenen Erleichterungen nicht wieder zu verspielen. Der Landkreis Elbe-Elster wird allerdings auch seine Kontrollen zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung wieder verstärken“, machte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski deutlich.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 12. März 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:

gesamt positiv Getestete: 5.165 (+ 31 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 261 (+ 14 zum Vortag)
genesene Personen: 4.719 (+ 17 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 135,5 (123,7 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 29 (Korrektur Stand 12.03.21)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 12.03.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 470 (- 80 zur Vorwoche/Stand 12.03.21)
verstorben: 185 Personen (keine Veränderung zum Vortag)

(Quelle Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, LAVG, sowie Elbe-Elster-Klinikum und Gesundheitsamt Elbe-Elster)

Fallzahlen aktiver Fälle nach Gemeinden Landkreis Elbe-Elster - Stand 12. März 2021 >>

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