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13.05.2022

Neuregelungen zur Registrierung und Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

Schutzsuchende Personen haben sich ab sofort bei der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt zu melden.
KV_Ukraine

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© Illustration: diepiktografen / Schleife: www.freepik.com

Die Registrierung und Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ist ab sofort ausschließlich über die Regelstrukturen der Zentralen Ausländerbehörde möglich.

Das bedeutet, dass durch private Personen in den Landkreis Elbe-Elster geholte ukrainische Flüchtlinge aller Voraussicht nach nicht mehr dem Landkreis zugewiesen werden. Hintergrund ist, dass im Rahmen der bundesweiten Verteilung der Flüchtlinge das Land Brandenburg seine quotierten Aufnahmeverpflichtungen bereits übererfüllt hat. Somit erfolgt dann gegebenenfalls eine Weiterverteilung in andere Bundesländer.

Schutzsuchende Personen haben sich bei der Zentralen Ausländerbehörde in 15890 Eisenhüttenstadt, Poststraße 72 (Telefon 03364 4270) für das Aufnahmeverfahren zu melden. Eine Terminvergabe zur Registrierung durch die Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster erfolgt nicht mehr.

Um Unannehmlichkeiten für die ukrainischen Flüchtlinge zu vermeiden, wird dringend darum gebeten, private Transferaktionen mit der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt abzustimmen bzw. dort anzumelden.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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