Landrat besuchte Kriegsgräber in Uebigau-Wahrenbrück
In den vergangenen Jahren wurden im Landkreis Elbe-Elster große Anstrengungen unternommen, die Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in einen würdigen Zustand zu versetzen. Deren Pflege wird genauso wie die Planung von Instandsetzungen vom Ordnungsamt des Landkreises kontrolliert. Über 80.000 Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung. Die Arbeiten werden von den Kommunen bzw. von den Friedhofsträgern vor Ort geleistet. Davon konnte sich Landrat Christian Heinrich-Jaschinski am 25. August zusammen mit dem Landesgeschäftsführer des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Brandenburg, Oliver Breithaupt, in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück überzeugen. Zusammen mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde Liebenwerda hatte er Kriegsgräberstätten in Langennauendorf, Wildgrube, Marxdorf und Uebigau besucht.
Der Landrat würdigte dabei das Engagement der Kommunen vor Ort und das Wirken des Volksbundes, der einen unverzichtbaren Beitrag dafür leiste, dass das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gepflegt wird. „Der Wert des ehrenamtlichen Einsatzes der Helfer beim Volksbund kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Vielen Menschen ist gar nicht bekannt, dass der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit der Pflege der Kriegsgräber – stellvertretend für die Bundesregierung – einen staatlichen Auftrag wahrnimmt“, sagte der Landrat.
Mit der Anlage und Erhaltung der Friedhöfe bewahrt der Volksbund das Gedenken an die Kriegstoten. Die riesigen Gräberfelder erinnern die Lebenden an die Vergangenheit und konfrontieren sie mit den Folgen von Krieg und Gewalt. Zu diesem Zweck vermittelt der Volksbund unter anderem Fahrten zu den Kriegsgräbern, veranstaltet nationale und internationale Jugendlager zur Pflege von Soldatenfriedhöfen und informiert in Schulen und Schulfreizeiten. Das Leitwort lautet „Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden“.
Im Landkreis sind derzeit mehr als 2.594 Einzelgräber und zwölf Sammelgrabflächen in 51 Orten erfasst, die nach dem Gräbergesetz des Bundes durch die Gemeinden dauerhaft zu erhalten und zu pflegen sind. Die genaue Zahl der in diesen Gräbern Bestatteten lässt sich nur schätzen; sie dürfte bei mehr als 12.000 Toten liegen.