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16.12.2021

Landkreis aktualisiert Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation

Ergänzende Regelungen für positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen mit besorgniserregenden Virusvarianten

Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen vom 26. November aktualisiert. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionslage im Landkreis Elbe-Elster wurde die Allgemeinverfügung mit Hinweisen für infizierte Personen ergänzt, die eine Infektion mit einer besorgniserregenden Virusvariante aufweisen. Für sie gelten strengere Isolations-Regeln.

Grundsätzlich regelt die Allgemeinverfügung den Beginn und das Ende der Quarantäne für alle Personen, die ein positives PCR-Test-Ergebnis erhalten haben. Demnach entfallen die separaten Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung gilt in Verbindung mit dem PCR-Test-Ergebnis als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber. Des Weiteren werden enge Kontaktpersonen von dieser Allgemeinverfügung erfasst, wonach auch für jene die häusliche Isolation angeordnet wird. Als eine solche Kontaktperson gelten Menschen, die eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt erhalten haben oder direkt mit der positiv getesteten Person zusammenleben (Haushaltsangehörige). Weiterhin werden alle Personen kontaktiert, aber aufgrund der aktuellen hohen Belastung kommt es hierbei zu Verzögerungen. Sollte eine positive Testung im Haushalt vorkommen, so hat sich das häusliche Umfeld auch ohne Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nach Maßgabe der Allgemeinverfügung in Quarantäne zu begeben. Es wird gebeten, von telefonischen Nachfragen zur Quarantäne abzusehen, bis sich das Gesundheitsamt meldet. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist der Hausarzt zu kontaktieren. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier zu lesen. 

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Herr Torsten Hoffgaard

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