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27.01.2015

Landrat Christian Heinrich-Jaschinski zur Situation der zentralen Abwasserentsorgung im Entsorgungsgebiet Sonnewalde des WAV Westniederlausitz

Der WAV Westniederlausitz hat bislang das Konzept verfolgt, durch den Bau einer Überleitung und den Wegfall der Kläranlage Münchhausen die beiden bislang getrennten Entsorgungsgebiete Sonnewalde und Doberlug-Kirchhain zu verschmelzen und damit einhergehend ein einheitliches Gebühren- und Beitragsgebiet auf dem Niveau der im Gebiet Doberlug-Kirchhain geltenden Kommunalabgaben zu schaffen.

Dieses Konzept beruht auf Untersuchungen, die im Zusammenhang mit dem Statusbericht Abwasser erarbeitet worden sind. Aus heutiger Sicht scheint es nicht mehr wahrscheinlich zu sein, dass das Land noch zu der mit dem Statusbericht in Aussicht gestellten finanziellen Unterstützung zur Errichtung der Überleitung bereit ist. Dies steht sicherlich im Zusammenhang damit, dass sowohl von Seiten der Stadt Sonnewalde als auch aus Reihen der Bürgerschaft der Stadt Sonnewalde und des Ortsteiles Frankena erheblicher Widerstand gegen dieses Konzept formuliert worden ist. Es wird damit aller Voraussicht nach bei zwei unterschiedlichen Entsorgungsgebieten bleiben. Insbesondere muss nun die Kläranlage Münchhausen, da sie voraussichtlich dauerhaft weiterbetrieben werden muss, saniert und hinsichtlich der gestiegenen Anforderungen an die Einleitung des gereinigten Wassers in die Vorflut ertüchtigt werden. Grundsätzlich könnte der WAV Westniederlausitz auch bei zwei dauerhaft technisch getrennten Entsorgungsgebieten diese zu einem einheitlichen Gebühren- und Beitragsgebiet verschmelzen. Aufgrund der im Gebiet Sonnewalde ungünstigeren Kanallängen und des dort höheren Sanierungsrückstaus würde dies - bei gleichen Beiträgen - voraussichtlich dazu führen, dass sich die Gebührensätze im Gebiet Sonnewalde vermindern und im Gebiet Doberlug-Kirchhain erhöhen würden. Der Aufgabenträger ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Es ist auch möglich, die beiden Entsorgungsgebiete weiterhin als getrennte Gebühren- und Beitragsgebiete zu behandeln, d. h., die Kosten des Entsorgungsgebietes Sonnewalde sind weiterhin ausschließlich aus den Beitrags- und Gebühreneinnahmen der Stadt Sonnewalde und des Ortsteiles Frankena zu erwirtschaften, die Kosten des Entsorgungsgebietes Doberlug-Kirchhain aus den dortigen Einnahmen. Aufgrund der geringen Größe des Entsorgungsgebietes Sonnewalde und der dortigen Probleme hinsichtlich Leitungslängen und –zustand dürfte dies für dieses Gebiet besondere Anforderungen stellen und dauerhaft      - trotz Beitragserhebung - hohe Gebühren bedeuten.

Eine Änderung hin zu einem einheitlichen Gebühren- und Beitragsgebiet, die im Ergebnis einen verbandsinternen Kostenausgleich zu Lasten der Gebührenzahler des Gebietes Doberlug-Kirchhain zugunsten der Gebührenzahler Sonnewalde bedeuten würde, würde eine entsprechende Satzungsänderung durch die Verbandsversammlung voraussetzen. Da der bislang vom Verband verfolgte Weg zu einer Gebührenangleichung auf dem Gebührenniveau Doberlug-Kirchhain am Widerstand aus Sonnewalde und Frankena gescheitert ist, habe ich allerdings Zweifel, ob die übrigen Verbandsmitglieder nun bereit sind, an einer Gebührenangleichung mitzuwirken, die für ihre Bürger zu einer Gebührenerhöhung führen dürfte. Wenn die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde eine entsprechende Änderung anstrebt, sollte sie offen und vertrauensbildend auf die Vertretungskörperschaften und Bürger der übrigen Mitgliedsgemeinden zugehen, um sie für ihr Ziel zu gewinnen. Hinsichtlich der anstehenden Beitragsnacherhebung muss darauf verwiesen werden, dass die grundsätzliche Entscheidung, im Bereich der Stadt Sonnewalde und des Ortsteiles Frankena der Stadt Doberlug-Kirchhain Beiträge für die zentrale Abwasserentsorgung in Höhe von 3,50 € zu erheben, auf Festlegungen des früheren TAZ Sonnewalde/Umland beruht. Da dieser die Bürger nicht gleichmäßig zu Beiträgen herangezogen hat, ist jetzt der WAV Westniederlausitz in der Pflicht, dies nachzuholen. Da ansonsten mit Ablauf diesen Jahres Verjährung drohen würde, ist der Verband verpflichtet, die ausstehenden Beitragsfestsetzungen umgehend vorzunehmen. Der Verband wäre insofern auch nicht befugt, mit der Begründung von der Beitragserhebung abzusehen, dass derzeit noch keine absolute Klarheit hinsichtlich der Finanzierung der Überleitung bestünde. Bei der anstehenden Beitragserhebung handelt es sich nicht um Erneuerungsbeiträge für die Finanzierung der Überleitung, sondern um Herstellungsbeiträge für das gesamte zentrale Entsorgungsanlage Sonnewalde (insb. Kanäle, Pumpwerke, Kläranlage).

Derzeit zu vernehmende öffentliche Schuldzuweisungen an Verantwortungsträger des WAV Westniederlausitz sind insofern völlig unangebracht und verschleiern die eigentliche Verantwortung für die in der Vergangenheit im Verbandsgebiet Sonnewalde getroffenen Entscheidungen. Dies gilt erst recht für Behauptungen, die Beitragserhebung erfolge ausschließlich zur Finanzierung der Überleitung oder gar zur Stützung des Entsorgungsgebietes Doberlug-Kirchhain. Grundsätzlich ist der Verband allerdings nicht gezwungen, die ausstehenden Beiträge in Höhe des vom TAZ Sonnewalde/Umland seinerzeit gewählten Beitragssatzes von 3,50 € zu erheben. Auch bei einer dauerhaften Aufrechterhaltung der getrennten Beitrags- und Gebührengebiete wäre eine Absenkung auf 2,91 € auch im Gebiet Sonnewalde möglich. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine Absenkung zum einen zwingend zu Rückzahlungen bereits eingenommener Beiträge führt und sich zum anderen naturgemäß durch die damit einhergehende Reduzierung von Abzugskapital bei den gebührenfähigen Kosten gebührenerhöhend auswirkt. Eine weitergehende Reduzierung dürfte ohnehin ausscheiden. Ich hoffe, dass mit den vorstehenden Ausführungen die Sach- und Rechtslage hinreichend verständlich dargestellt ist. Leider habe ich den Eindruck gewinnen müssen, dass diese in der öffentlichen Diskussion - auch durch Entscheidungsträger - bislang nicht die genügende Beachtung gefunden hat. Wenn es nicht dazu kommt, dass die anderen Mitgliedsgemeinden des WAV Westniederlausitz in Kauf nehmen, dass die voraussichtlich dauerhaft höheren Kosten im Entsorgungsgebiet Sonnewalde dadurch ausgeglichen werden, dass diese Kosten auch auf ihre Bürger umgelegt werden, muss ich leider davon ausgehen, dass die Bürger der Stadt Sonnewalde und des Ortsteiles Frankena dauerhaft – trotz Beitragszahlungen – mit einer weit überdurchschnittlichen Gebührenbelastung leben müssen. Die Verantwortung hierfür kann aber weder dem Verband und dessen Verantwortungsträgern noch den übrigen Mitgliedsgemeinden und auch nicht dem Land oder dem Landkreis angelastet werden, da das vom Verband favorisierte Konzept in erster Linie am Widerstand aus Sonnewalde und Frankena gescheitert ist.

Ich erwarte, dass die Verantwortungsträger aus Sonnewalde und Frankena zu dieser Verantwortung stehen und den Bürgern erklären, aus welchen Gründen sie trotz Beitragszahlungen voraussichtlich mit dauerhaft hohen Gebühren leben müssen sowie falsche Schuldzuweisungen unterlassen. An alle Beteiligte appelliere ich, gemeinsam an ordnungsgemäßen und sozialverträglichen Lösungen der Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet zu arbeiten.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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