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23.02.2016

Familienhebammen -
Begleiter durch das 1. Lebensjahr

Landkreis unterbreitet seit 1. Februar zusätzliches Angebot zur originären Hebammentätigkeit

Die Begleitung durch eine Hebamme kann (werdenden) Müttern und Vätern in der Zeit rund um die Geburt eine hilfreiche Unterstützung sein. Sie unterstützt Eltern regulär im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassenleistung bis zu acht Wochen nach der Geburt. Doch gerade „junge“ Eltern haben meist viele Fragen, aber auch Sorgen und Unsicherheiten im Hinblick auf diesen neuen Lebensabschnitt. Im ersten Lebensjahr sind Kinder in besonderem Maße auf die Fürsorge und Pflege durch Erwachsenen angewiesen. In dieser Zeit werden außerdem wesentliche Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung in der weiteren Kindheit geschaffen. Es gibt Lebensumstände und Belastungen, die es Eltern erschweren, für ihr Kind ausreichend zu sorgen. Diese Lebensumstände und Belastungen können ganz unterschiedlich sein, z.B.:

  • Wenn das Kind zu früh geboren ist, eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung vorliegt oder droht, aber auch wenn das Baby immerzu schreit und sich nur schwer beruhigen lässt (z.B. bei Regulationsstörungen), kann die Familienhebamme eine gute Unterstützung sein.
  • Es können Konflikte mit dem Partner bzw. der Partnerin sein oder eine Erkrankung eines Elternteils, die so schwerwiegend sind, dass die Versorgung des Kindes darunter leidet.
  • Ebenso könnte eine Hilfe infrage kommen, wenn Mütter und Väter Schwierigkeiten haben, sich emotional in ihre neue Rolle als Eltern einzufinden oder es ihnen schwer fällt, die Signale ihres Kindes zu verstehen und auf seine Bedürfnisse angemessen einzugehen.
  • Aber auch bei Unsicherheiten und/oder Überforderungen hinsichtlich der Pflege und Entwicklung des Säuglings gibt eine Familienhebamme oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin gerne praktische Tipps und Anleitung, damit Eltern die Hürden des Alltages gut meistern können.

Hier bieten die Familienhebammen Unterstützung und Begleitung von der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Sie werden aufsuchend, d.h. in Form von Hausbesuchen tätig. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Bei ihrer Arbeit vermitteln sie fundierte Kenntnisse der kindlichen Entwicklung im ersten Lebensjahr und fördern die Entstehung einer stabilen Eltern-Kind-Bindung. Sie weisen auf die Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind hin, unterstützen die Schaffung einer für den Säugling gesunden Umgebung und vermitteln bei Bedarf auch weitere Hilfen.

Dieses Unterstützungsangebot kann im Landkreis Elbe - Elster seit 1. Februar 2016 unbürokratisch und kostenfrei wahrgenommen werden. Die Familienhebammen sind Angestellte vom Landkreis Elbe-Elster und für das Gesundheitsamt tätig.

Kontaktmöglichkeiten bestehen per E-Mail oder telefonisch.

Landkreis Elbe-Elster
Gesundheitsamt
Grochwitzer Str. 20
04916 Herzberg / E.
Tel.: 03535 46-3100
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de
https://www.lkee.de/Service-Verwaltung/Kreisverwaltung/Gesundheitsamt

Sandy Schollbach
E-Mail: sandy.schollbach@lkee.de
Tel.: 0174 9872824

Ulrike Schulze
E-Mail: ulrike.schulze@lkee.de
Tel.: 0151 56132299 

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

Pressestelle
Pressereferent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1201
Fax: 03535 46-1239
E-Mail: pressestelle@lkee.de oder Kontaktformular
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